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Episoden

16 Minuten
️ BBQ Podcast Verwaltung

Staats- und Europarecht – Sonderfolge 3: Deutscher Bundestag und Bundesrat

In der dritten Sonderfolge unseres BBQ Podcasts Verwaltung geht es gemeinsam mit Andreas Kötting, Fachbereichsleiter für Verwaltungsfachangestellte bei BBQ, um zwei zentrale Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland: den Deutschen Bundestag und den Bundesrat.

Wie funktioniert die Gesetzgebung auf Bundesebene? Welche Aufgaben übernimmt der Bundestag? Warum ist der Bundesrat für unser föderales System so wichtig? Und wie arbeiten beide Verfassungsorgane zusammen?

Wir erklären verständlich und praxisnah:

Die Aufgaben und Zusammensetzung des Deutschen Bundestages

Die Bedeutung des freien Mandats

Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Bundesrates

Die Beteiligung der Bundesländer an der Gesetzgebung

Den Unterschied zwischen Zustimmungsgesetzen und Einspruchsgesetzen

Die Funktion des Vermittlungsausschusses

Das Zusammenspiel von Bundestag und Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren

Dabei stellen wir immer wieder Bezüge zum Grundgesetz her und erklären, warum diese Zusammenhänge für die öffentliche Verwaltung von besonderer Bedeutung sind.

Ein wichtiger Merksatz:
Der Bundestag vertritt das Volk – der Bundesrat vertritt die Länder.

Diese Sonderfolge richtet sich insbesondere an Auszubildende und Umschülerinnen und Umschüler im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte, an Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung sowie an alle, die ihr Wissen im Staatsrecht vertiefen möchten.

Unser Ziel bleibt: Komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich erklären und euch optimal auf Unterricht, Klausuren und Prüfungen vorbereiten.

BBQ Podcast Verwaltung – Verwaltung verständlich erklärt.

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21 Minuten
️ BBQ Podcast Verwaltung – Staats- und Europarecht | Sonderfolge 2

In unserer zweiten Sonderfolge zum Staats- und Europarecht übernimmt erneut Andreas Kötting das Mikrofon. Er macht genau dort weiter, wo er in der ersten Sonderfolge aufgehört hat, und führt euch Schritt für Schritt tiefer in die verfassungsrechtlichen Grundlagen unseres Staates.

Dabei wird besonders deutlich: Die einzelnen Module in der Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten stehen nicht isoliert nebeneinander. Sie greifen ineinander, ergänzen sich und tauchen an entscheidenden Stellen immer wieder auf.

Ein besonders wichtiges Beispiel dafür ist Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort wird die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung sowie die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht festgelegt.

Für die Verwaltung ist das von zentraler Bedeutung.

Vereinfacht gesagt: Verwaltung darf nicht ohne gesetzliche Grundlage handeln, wenn eine solche erforderlich ist – und sie darf vor allem nicht gegen geltendes Recht handeln.

Was zunächst nach abstraktem Staatsrecht klingt, begegnet euch deshalb später ganz praktisch wieder. Wenn ihr beispielsweise im Allgemeinen Verwaltungsrecht prüft, ob ein Verwaltungsakt beziehungsweise ein Bescheid rechtmäßig ist, steckt genau diese verfassungsrechtliche Grundidee dahinter.

Darf die Behörde überhaupt handeln?
Welche Rechtsgrundlage gibt es?
Wurden die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten?
Ist die Entscheidung formell und materiell rechtmäßig?

Damit entsteht eine direkte Verbindung zwischen Staatsrecht, Methodik der Rechtsanwendung und Allgemeinem Verwaltungsrecht. Genau an solchen Stellen merkt man, warum das Verständnis der Grundlagen so wichtig ist: Was ihr in einem Modul lernt, benötigt ihr später in einem anderen Modul wieder.

Andreas Kötting ordnet diese Zusammenhänge ein und zeigt, warum Verfassungsrecht eben nicht nur aus Artikeln besteht, die man für eine Prüfung auswendig lernt. Das Grundgesetz bildet vielmehr den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen staatliches und damit auch behördliches Handeln stattfinden muss.

Gleichzeitig bereitet diese Sonderfolge den nächsten großen Themenkomplex vor. Denn nachdem wir uns mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen beschäftigt haben, können wir uns denjenigen zuwenden, die innerhalb dieses Systems tatsächlich handeln: den Verfassungsorganen des Bundes.

In den kommenden regulären Folgen starten wir mit der Legislative und beschäftigen uns insbesondere mit zwei Verfassungsorganen, die ihr unbedingt auseinanderhalten müsst: dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat.

Dabei begegnen uns viele Grundsätze wieder, die wir bereits kennengelernt haben: das Demokratieprinzip, das Bundesstaatsprinzip, die Gewaltenteilung und die Gewaltenverschränkung.

Damit verlassen wir zunehmend die abstrakten Grundlagen und schauen uns an, wie unser Verfassungsstaat tatsächlich funktioniert und arbeitet.

Und die Reise ist mit dieser Folge noch nicht beendet: Eine dritte Sonderfolge folgt.

Viel Spaß beim Zuhören und Lernen mit dem BBQ Podcast Verwaltung!

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41 Minuten
️ KOMMUNALE BUCHFÜHRUNG – TEIL 1 VON 4Grundlagen, Doppik und Bilanz | BBQ – Verwaltung verständlich erklärt

Was passiert eigentlich mit dem Geld einer Stadt? Warum reicht es nicht aus, nur Einnahmen und Ausgaben zu erfassen? Und wie hängen Vermögen, Schulden und Eigenkapital zusammen?

In Teil 1 unseres vierteiligen Hörkurses erklärt euch Wirtschaftsfachdozent Michael Neumann die Grundlagen der kommunalen Buchführung – verständlich, praxisnah und ohne vorausgesetzte Vorkenntnisse. In acht Kapiteln zeigt er, warum Buchführung mehr ist als trockene Zahlen und Buchungssätze.

Zunächst reisen wir durch die Geschichte: von frühen Aufzeichnungen über Vorräte und Handelsgeschäfte bis zur systematischen Beschreibung der doppelten Buchführung durch Luca Pacioli im Jahr 1494. Wir klären die Begriffe Buchführung, Buchhaltung, Inventar und Bilanz.

Danach geht es in den Alltag der Stadtverwaltung. Ob Feuerwehrfahrzeug, Schulmöbel, Verwaltungsgebühr oder Sanierung einer Turnhalle: Hinter jedem Geschäftsvorfall steckt eine wirtschaftliche Veränderung. Dabei unterscheiden wir den geplanten Haushalt von den tatsächlich eingetretenen Vorgängen. Das ist auch für Fachämter wichtig.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Unterschied zwischen Kameralistik und Doppik. Während die traditionelle Kameralistik besonders Einnahmen und Ausgaben betrachtet, macht die Doppik zusätzlich Vermögen, Schulden, Erträge und Aufwendungen sichtbar. Ein neues Fahrzeug verursacht beispielsweise einen Geldabfluss, schafft aber zugleich einen Vermögenswert. Deshalb sagt ein Kontostand allein noch wenig über die wirtschaftliche Lage einer Kommune aus.

Außerdem erfahrt ihr, weshalb der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ wichtig ist. Bestellung, Lieferschein, Rechnung und Kontoauszug dokumentieren unterschiedliche Schritte. Wir besprechen, warum Lieferdatum und Zahlungsdatum auseinanderfallen können und weshalb die zeitlich richtige Zuordnung entscheidend ist.

Wir erklären Inventur, Inventar und Bilanz: Was wird gezählt oder geprüft? Wie werden Bestände bewertet? Und wie entsteht aus vielen Einzelangaben eine übersichtliche Darstellung des kommunalen Vermögens? Auch Anlagevermögen und Umlaufvermögen werden mit anschaulichen Beispielen aus Bauhof und Kita voneinander abgegrenzt.

Zum Schluss schauen wir auf die Bilanz mit Aktiv- und Passivseite. Die Aktivseite zeigt, worin die Mittel stecken; die Passivseite macht ihre Finanzierung sichtbar. An einfachen Zahlenbeispielen zeigen wir, warum beide Seiten gleich hoch sind und ein Kredit die Bilanzsumme erhöhen kann, ohne die Kommune automatisch reicher zu machen.

Besonders wichtig: Eigenkapital, Rücklagen und Rückstellungen sind nicht dasselbe! Ihr erfahrt, warum Eigenkapital kein frei verfügbares Bankguthaben ist, weshalb Rücklagen zum Eigenkapital gehören und wie Rückstellungen ungewisse Verpflichtungen abbilden können.

Diese Folge eignet sich für angehende Verwaltungsfachangestellte, Auszubildende und alle, die kommunales Finanzmanagement (NKF) verstehen möchten.

Jetzt reinhören, Grundlagen verstehen und bestens vorbereitet in Teil 2 starten: Dort geht es um Abschreibungen, Konten, Soll und Haben sowie die Buchungstechnik.

Danke, dass ihr zugehört habt!Euer Michael Neumann

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Folgt dem Link zum mitlesen!

https://drive.google.com/file/d/1LUz9EiV3nPm-qTipE6Q1ibvo0gyE6vEl/view?usp=drivesdk
26 Minuten
️ BBQ Podcast – Allgemeines Verwaltungsrecht, Teil 3: Widerruf & Rechtsschutz

Wann darf eine Behörde einen rechtmäßigen Verwaltungsakt widerrufen? Und welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, sich gegen eine behördliche Entscheidung zu wehren?

Im dritten Teil begleiten wir euch durch den abschließenden Abschnitt unseres AVR-Skripts – beginnend mit dem Widerruf nach § 49 VwVfG NRW bis zum Verwaltungsrechtsschutz.

Diese Themen erwarten euch:

​ Widerruf begünstigender und nicht begünstigender Verwaltungsakte: Voraussetzungen und Wirkung für die Zukunft oder Vergangenheit.• Abgrenzung zwischen Widerruf und Rücknahme: Welche Bedeutung hat die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Verwaltungsaktes?• Formlose und förmliche Rechtsbehelfe: von der Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde über Gegenvorstellung und Petition bis zu Widerspruch und Klage.• Widerspruchsverfahren: Einordnung nach § 68 VwGO und Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen nach § 110 JustG NRW – einschließlich der Ausnahmen.• Verwaltungsgerichtsbarkeit und die wichtigsten Klagearten: Anfechtungs-, Verpflichtungsklage.

Verständlich und mit Blick auf Unterricht und Prüfung verknüpfen wir die Themen miteinander. Für angehende Verwaltungsfachangestellte, Umschülerinnen und Umschüler und alle, die Verwaltung besser verstehen möchten.

Reinhören, Zusammenhänge erkennen und Wissen festigen.

BBQ – weiterbilden • weiterkommen Verwaltung kann mehr.

Stand der Beschreibung: 10. Oktober 2026.

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19 Minuten
Folge 9 – Allgemeines Verwaltungsrecht Teil 2

§ 48 VwVfG NRW – Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte

In Folge 9 unseres BBQ Podcasts setzen wir dort an, wo Teil 1 aufgehört hat: bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes.

Zunächst klären wir, warum die Behörde für belastende Maßnahmen grundsätzlich eine Ermächtigungsgrundlage benötigt. Anschließend unterscheiden wir die formelle und die materielle Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Dabei geht es unter anderem um Zuständigkeit, Verfahren, Form, Tatbestandsvoraussetzungen, den richtigen Adressaten und die zulässige Rechtsfolge.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit. Wir prüfen die vier klassischen Stufen: legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. An einfachen Beispielen wird deutlich, wie diese Prüfung in der Praxis funktioniert.

Danach betrachten wir die §§ 43 bis 47 VwVfG NRW. § 43 erklärt die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes und zeigt: Rechtswidrig bedeutet nicht automatisch unwirksam. § 44 behandelt die Nichtigkeit besonders schwerwiegender Fehler. Mit § 45 lernen wir, dass bestimmte Verfahrens- und Formfehler geheilt werden können. § 46 regelt, wann solche Fehler trotz ihres Vorliegens nicht zur Aufhebung führen, und § 47 beschäftigt sich mit der Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes.

Im Mittelpunkt dieser Folge steht anschließend § 48 VwVfG NRW: die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes.

Dabei unterscheiden wir zunächst zwischen belastenden und begünstigenden Verwaltungsakten. Ein rechtswidriger belastender Verwaltungsakt kann nach § 48 Abs. 1 grundsätzlich ganz oder teilweise und sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

Bei begünstigenden Verwaltungsakten spielt dagegen der Vertrauensschutz eine entscheidende Rolle. § 48 Abs. 2 betrifft insbesondere Geldleistungen und teilbare Sachleistungen. Wir erklären, wann Vertrauen schutzwürdig ist – etwa wenn eine Leistung bereits verbraucht oder eine nicht mehr rückgängig zu machende Vermögensdisposition getroffen wurde.

Ebenso wichtig sind die Fälle, in denen kein Vertrauensschutz besteht: insbesondere bei arglistiger Täuschung, Drohung oder Bestechung, bei wesentlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben sowie dann, wenn der Begünstigte die Rechtswidrigkeit kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.

Anschließend geht es um § 48 Abs. 3 und den möglichen Ausgleich eines Vertrauensschadens bei anderen begünstigenden Verwaltungsakten, um die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 und schließlich um § 48 Abs. 5, der die zuständige Behörde für die Rücknahme nach Eintritt der Unanfechtbarkeit bestimmt.

Merksatz der Folge:§ 48 = Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes.

Der Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes nach § 49 VwVfG NRW folgt in der nächsten Folge.

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Über diesen Podcast

Der BBQ VFA-Podcast macht Verwaltung verständlich: Fachdozent:innen führen durch die Module der Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten und verbinden Grundlagen mit Praxis, Prüfungsschemata, Fällen und Vertiefungen. Themen sind u. a. Methodik der Rechtsanwendung, Sozialrecht, Gefahrenabwehrrecht, Kommunalrecht, Beamtenrecht, BGB, Finanzen, KLR und Organisation. Für Umschüler, Auszubildende, Beschäftigte im öffentlichen Dienst und alle, die Verwaltung verstehen wollen. Ideal zum Lernen, Wiederholen und zur Prüfungsvorbereitung – auch unterwegs.
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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