Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Studier Jura! Podcast
  4. OR Landmark Cases - BGE 115 II 50 - Der Mosaik-Fall
Darf sich ein Künstler bei massiven Verspätungen einfach
auf seine „künstlerische Freiheit“ und das Auftragsrecht berufen
– oder schuldet er ein fertiges Werk? Eine Schweizer
Gemeinde beauftragt einen bekannten Kunstmaler, die Fassade des
neuen Schulhauses mit einem prächtigen Mosaik aus lokalem
Naturstein zu schmücken (Honorar: Fr. 27'000.–). Die Gemeinde
bezahlt brav die ersten beiden Vorschuss-Raten von insgesamt Fr.
18'000.–. Doch die Jahre verstreichen – und an der Schulhauswand
tut sich rein gar nichts. Als die Gemeinde dem Künstler
schliesslich eine letzte dreimonatige Frist setzt und danach
entnervt den Rücktritt vom Vertrag erklärt, folgt der Streit ums
Geld: Die Gemeinde fordert ihre Vorschüsse zurück. Der Künstler
weigert sich jedoch vehement: Die Erschaffung eines Kunstwerks
sei eine höchstpersönliche Vertrauenssache und damit ein Auftrag
(Art. 394 OR) – er dürfe das Geld für seine Vorarbeiten und
Skizzen behalten!

Ist Kunst rechtlich ein Werkvertrag oder ein
Auftrag?

Schützt die kreative Freiheit vor den
harten Konsequenzen des Schuldnerverzugs?

Muss der Künstler bereits bezahlte
Anzahlungen bis auf den letzten Rappen zurückerstatten,
wenn er die Nachfrist verstreichen lässt?

Das Bundesgericht musste in diesem Meilenstein-Urteil
entscheiden, wo die Grenze zwischen Dienstleistung und
Werkvertrag verläuft – und wie streng das Verzugsrecht (Art. 107
/ 109 OR) selbst im Atelier eines Künstlers greift.

Jetzt reinhören, das Mosaik-Rätsel lösen und die
wichtigste Vertragsqualifikations-Dogmatik für deine nächste
Klausur meistern!
Episode melden

„OR Landmark Cases - BGE 115 II 50 - Der Mosaik-Fall“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Abonnenten

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz