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  4. OR Landmark Cases - BGE 110 II 239 - Der Patentkauf-Fall - Warum man für wertlose Patente zahlt
Du kaufst ein teures Patent – und kurz darauf wird es für
absolut ungültig erklärt. Musst du den Kaufpreis trotzdem bis auf
den letzten Rappen bezahlen? Ein Käufer erwirbt eine
laufende Patentanmeldung für eine Erfindung, die er selbst in-
und auswendig kennt, da er an der Entwicklung des Prototyps
mitgearbeitet hat. Doch dann folgt der Super-GAU: Das Patent
erweist sich im Nachhinein wegen mangelnder Neuheit als komplett
nichtig. Der Käufer stellt sofort alle weiteren
Zahlungen ein. Sein Argument: Ein nichtiges Patent existiert
rechtlich gar nicht – man könne also auch keinen gültigen Vertrag
darüber schliessen. Der Deal sei absolut nichtig! Doch der
Verkäufer klagt das Geld ein. Und das Bundesgericht entscheidet
eiskalt gegen den Käufer: Er muss für ein absolut wertloses Recht
bezahlen.

Wie kann ein Vertrag über etwas Ungültiges dennoch
voll wirksam sein?

Wer trägt das Risiko, wenn sich ein
gekauftes Schutzrecht im Nachhinein als Luftnummer
entpuppt?

Welche tückische Regel zur
Rechtsgewährleistung (Art. 192 OR) hat der Käufer hier
komplett übersehen?

In dieser Folge knacken wir einen echten Klassiker des Kauf- und
Immaterialgüterrechts und zeigen dir, warum blindes Vertrauen
beim Rechtekauf vor Bundesgericht gnadenlos bestraft wird.

Jetzt reinhören, das Patent-Rätsel lösen und die
wichtigste Verzugs- und Gewährleistungsdogmatik für deine Klausur
mitnehmen!
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„OR Landmark Cases - BGE 110 II 239 - Der Patentkauf-Fall - Warum man für wertlose Patente zahlt“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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