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  4. OR AT - Folge 13: Wenn der Assistent patzt (Haftung für Hilfspersonen)
Wenn der Assistent patzt (Haftung für
Hilfspersonen) Willkommen zur dreizehnten Lektion
unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei "Studier
Jura!"

Wer zahlt, wenn der Mitarbeiter oder Assistent einen Schaden
anrichtet? In dieser Folge behandeln wir die absolut
prüfungsrelevante Abgrenzung der Hilfspersonenhaftung: Einmal aus
Vertrag nach Art. 101 OR (Fokus: hypothetische Vorwerfbarkeit)
und einmal aus unerlaubter Handlung nach Art. 55 OR (Fokus:
Subordinationsverhältnis und Befreiungsbeweis).Egal ob du selbst
eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf
deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion
verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Hilfspersonenhaftung
und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des
Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!

Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser
Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum
Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne
Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5.,
vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk
schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen
Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres
Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in
diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1.
Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die
juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell
verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten
Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 39 A und 39
B. Viel Spass beim Zuhören!
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„OR AT - Folge 13: Wenn der Assistent patzt (Haftung für Hilfspersonen)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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