Diese Woche war mal wieder so eine, bei der man sich fragt: Können wir vielleicht einfach mal sieben Tage haben, an denen NICHTS ist?
Wir reden darüber, wie es sich anfühlt, wenn plötzlich ein Account gehackt wird – inklusive Kontrollverlust, Passwort-Chaos und der wunderbaren Erkenntnis, wie viele Stunden Arbeit so ein Vorfall verursacht, obwohl man eigentlich wirklich genug anderes zu tun hätte. Und natürlich über die große Frage: Wie ist das überhaupt passiert?!
Dann wird es deutlich schöner, denn bei uns stand ein ziemlich großer Meilenstein an: Einschulung! Ein neuer Lebensabschnitt, jede Menge Aufregung und natürlich auch die Frage, wie wir diesen besonderen Tag erlebt haben.
Außerdem ist unser Tesla endlich repariert. Wir erzählen, wie die Reparatur abgelaufen ist und wie das bei Tesla eigentlich funktioniert – denn das läuft dort doch etwas anders ab, als man es vom klassischen Autohaus kennt.
Und weil die Woche damit offenbar noch nicht voll genug war, wollen wir auch noch zu den LandTageNord. Zwischen Landwirtschaft, Maschinen, Tieren und jeder Menge Technik gibt es dort schließlich genug zu entdecken – und vermutlich auch wieder Dinge, von denen wir vorher noch gar nicht wussten, dass wir sie unbedingt brauchen.
Schnappt euch einen Kaffee und macht erstmal Pause mit uns!
Outro-Musik: Disfigure – Blank (NCS Release) |bereitgestellt von NoCopyrightSounds
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Beim kauf eines Teslas je nach Aktion ein kleiner Vorteilfür dich und eine Empfehlungsvergütung für uns (Werbung).
Kommentare (3)
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Bei Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen ist eine Kennzeichnungspflicht gegeben. Dies gilt ab einer Bootslänge von 5,50 m oder einer Motorleistung von 3 PS (2,21 kW). Die Kennzeichnungspflicht kann durch den Internationalen Bootsschein (IBS) vom ADAC erfüllt werden. Kleinstfahrzeuge: Kleinstfahrzeuge (z.B. Paddelboote, Kanus) sind von der Kennzeichnungspflicht auf Binnenschifffahrtsstraßen befreit. Boote unter 20 Meter Länge: Auf Binnenschifffahrtsstraßen müssen Boote mit einer Länge unter 20 Meter ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.
Boote mit einer Rumpflänge von mehr als 15 Metern müssen im Seeschiffsregister eingetragen werden. Kleinere Seeschiffe (Sportboote) können, aber müssen nicht im Seeschiffsregister eingetragen werden.
Wieder ein sehr lustiger schöner Podcast immer lustig mit euch