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Wetzlar89m
Im meinem Profil erfährst du mehr über mich und meine Podcast-Vorlieben.
vor 1 Jahr
Bei Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen ist eine Kennzeichnungspflicht gegeben. Dies gilt ab einer Bootslänge von 5,50 m oder einer Motorleistung von 3 PS (2,21 kW). Die Kennzeichnungspflicht kann durch den Internationalen Bootsschein (IBS) vom ADAC erfüllt werden. Kleinstfahrzeuge: Kleinstfahrzeuge (z.B. Paddelboote, Kanus) sind von der Kennzeichnungspflicht auf Binnenschifffahrtsstraßen befreit. Boote unter 20 Meter Länge: Auf Binnenschifffahrtsstraßen müssen Boote mit einer Länge unter 20 Meter ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.
vor 1 Jahr
Boote mit einer Rumpflänge von mehr als 15 Metern müssen im Seeschiffsregister eingetragen werden. Kleinere Seeschiffe (Sportboote) können, aber müssen nicht im Seeschiffsregister eingetragen werden.
vor 1 Jahr
Wieder ein sehr lustiger schöner Podcast immer lustig mit euch