Podcaster
Episoden
29.08.2024
38 Minuten
In unserer zweiten Folge zum Thema Leihmutterschaft beleuchten wir
die verschiedenen gesetzlichen Regelungen weltweit. Die Erfahrungen
anderer Länder können für die rechtspolitische Debatte in
Deutschland besonders hilfreich sein. Im Gespräch mit Prof.
Scherpe, der langjährige Erfahrungen in England gesammelt hat,
richten wir den Fokus auf die gesetzlichen Regelungen in
Großbritannien, wo bestimmte Formen der Leihmutterschaft seit
vielen Jahren erlaubt sind. Besonders spannend sind in diesem
Zusammenhang die empirischen Erkenntnisse und die aktuellen
Reformbestrebungen.
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19.07.2024
18 Minuten
Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Eine von der
Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven
Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat geprüft, ob man sie
legalisiert. Mitglied dieser Kommission war unser Gast: Prof. Dr.
Friederike Wapler. Wir sprechen mit ihr über den Vorschlag der
Kommission, wie künftig in Sachen Leihmutterschaft zu verfahren
ist.
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12.07.2024
33 Minuten
Das Leben von Personen, die sexuelle Kontakte gegen Entgelt
anbieten, kann von Drohungen, Unterdrückung und Zwang begleitet
sein. Mit der Legalisierung der Prostitution durch das
Prostitutionsgesetz im Jahr 2002 und weiteren Vorschriften des
Prostituiertenschutzgesetzes, wurde mehrfach versucht, die
Situation für die Betroffenen zu verbessern. Wir sprechen mit
Dorothee Bär MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und der ehemaligen Polizeipräsidentin
aus Duisburg, Dr. Elke Bartels, über die Prostitutionsgesetzgebung
und ihre Auswirkungen. Die Familienpolitikerin Dorothee Bär
fordert, den Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe zu
stellen, nicht zuletzt, weil schon so viele politische Vorhaben
gescheitert seien. Dr. Elke Bartels berichtet aus Sicht einer
Polizistin über die Probleme von Zwangsprostitution und
Menschenhandel und wie ihnen zu begegnen ist.
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30.05.2024
46 Minuten
Im April hat der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in
Bezug auf den Geschlechtseintrag“ verabschiedet. Wie stehen unsere
Gäste – Dr. Alexander Korte und Till Randolf Amelung – dazu? Wir
haben mit beiden vor der Abstimmung gesprochen und sie gefragt,
welche Konsequenzen sie für sehr junge Menschen befürchten.
Zunächst einmal – es ist ein reiner Verwaltungsakt: Ab dem Alter
von 14 Jahren darf man seinen Geschlechtseintrag und seinen Namen -
mit der Zustimmung der Eltern - beim Standesamt ändern. Doch damit
ist es oft nicht getan. Mit Erlaubnis der Eltern dürfen Ärzte –
hochumstrittene – Pubertätsblocker verschreiben oder an unter
18-Jährigen medizinische Eingriffe zur Geschlechtsumwandlung
vornehmen. Eine so frühe Entscheidung hat immer Konsequenzen –
psychische und körperliche. Unsere Experten sehen solche
Entwicklungen kritisch, begründen das fundiert und warnen vor zu
frühen „Entscheidungen“, die körperlich irreversible Schäden
anrichten können. Dr. Alexander Korte ist Facharzt für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und Vorstandsmitglied der Fachzeitschrift
Sexologie. Er ist Experte für Geschlechtsdysphorie bei Kindern und
Jugendlichen. Till Randolf Amelung ist ein freier Autor und
Geschlechterforscher. Er ist ein kritischer Beobachter des queeren
Aktivismus und betreut mit „Transgender Germany“ die größte
deutsche Facebookgruppe.
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14.05.2024
31 Minuten
Die aktuell geltende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch sieht
eine Pflichtberatung vor. Eine solche Beratung muss gemäß § 218
Strafgesetzbuch ergebnisoffen geführt werden. Sie soll ermutigen,
nicht belehren oder bevormunden. Sie dient dem Schutz des
ungeborenen Lebens. Wir sprechen mit Julia Seeberg,
Geschäftsführerin von donum vitae, über den Wert der
Pflichtberatung und die Konflikte von Frauen, die einen
Schwangerschaftsabbruch erwägen. Donum vitae wurde 1999 – nach dem
Ausstieg der katholischen Bischöfe aus dem gesetzlichen
Beratungssystem – von Laien gegründet. – als eigenständiger
bürgerlich-rechtlicher Verein. Heute gibt es bundesweit mehr als
200 Beratungsstellen, in denen Frauen, Männer und Paare – egal
welcher Nationalität, Konfession oder sexuellen Orientierung –
beraten werden.
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Über diesen Podcast
Selbstbestimmung wird als Fortschrittsparadigma von der
Ampelkoalition für vielzählige gesellschaftspolitische Bereiche als
oberstes durchsetzbares Ziel definiert. Welche neuen Konflikte und
Herausforderungen gerade für den gesellschaftlichen Zusammenhalt
entstehen, wenn individuelle Entscheidungen prioritär sind, wird in
unserer Podcast-Reihe „Wie viel ich? − Fragen zur Selbstbestimmung“
thematisiert. Im Fokus steht folgende Fragestellung: Ist eine
maximale Selbstbestimmung, so wie sie gerade in verschiedenen
Politikfeldern durchgesetzt werden soll, tatsächlich Ausdruck von
Fortschritt und Freiheit? Die aktuellen Debatten zum
Selbstbestimmungsgesetz, Paragrafen 218 StGB,
Prostitutionsgesetzgebung und Leihmutterschaft sollen unter dieser
Frage diskutiert werden.
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