§218 (Schwangerschaftsabbruch) II

§218 (Schwangerschaftsabbruch) II

vor 1 Jahr
Julia Seeberg, Bundesgeschäftsführerin von donum vitae e.V.
31 Minuten
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Beschreibung

vor 1 Jahr
Die aktuell geltende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch sieht
eine Pflichtberatung vor. Eine solche Beratung muss gemäß § 218
Strafgesetzbuch ergebnisoffen geführt werden. Sie soll ermutigen,
nicht belehren oder bevormunden. Sie dient dem Schutz des
ungeborenen Lebens. Wir sprechen mit Julia Seeberg,
Geschäftsführerin von donum vitae, über den Wert der
Pflichtberatung und die Konflikte von Frauen, die einen
Schwangerschaftsabbruch erwägen. Donum vitae wurde 1999 – nach dem
Ausstieg der katholischen Bischöfe aus dem gesetzlichen
Beratungssystem – von Laien gegründet. – als eigenständiger
bürgerlich-rechtlicher Verein. Heute gibt es bundesweit mehr als
200 Beratungsstellen, in denen Frauen, Männer und Paare – egal
welcher Nationalität, Konfession oder sexuellen Orientierung –
beraten werden.
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