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Episoden
14.05.2024
6 Minuten
Ich heiße Sie herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge.
Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und
BWL-Trainer und wir werden uns heute mit der Frage beschäftigen,
wie Existenzgründer ihre Belege richtig sortieren.
Zunächst rufen wir uns einige Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung in Erinnerung: Zum einen heißt es, dass die
Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie einen
sachverständigen Dritten (sprich: dem Finanzamt) einen schnellen
Überblick über die Geschäftsfälle geben muss.
Außerdem gibt es die Regel: keine Buchung ohne Beleg. Und nach
diesen Regeln sind nun die Belege zu sortieren.
Aber das ist nicht schwer. Verfügt ein Unternehmen sowohl über
Bargeld- als auch über Bankverkehr, so ist dies zunächst zu
trennen. Das gleich gilt auch, wenn ein Unternehmen mehrere
Bankkonten hat. So ist jedes einzelne Konto separat zu führen.
Beim Bankverkehr erhält man Kontoauszüge jeden Monat. Dort sind
sämtliche Vorgänge chronologisch sortiert. Anhand dieser Chronik
heftet man hinter den Kontoauszug die Belege dahinter. Schon
fertig.
Und das macht man mit jedem einzelnen Konto so.
das gleich gilt auch für die Barkasse. Hier ist das Ausstelldatum
auf jedem Kassenbon zu finden. Und auch hier gilt, dass man die
Kassenbons chronologisch sortiert. Das ist eigentlich alles.
Und wenn Sie Existenzgründer sind und Unterstützung im
Kaufmännischen benötigen, dann kommen Sie doch mal in meine
Informationsveranstaltung, die ich jeden ersten Dienstag im Monat
abhalte. Hier werde ich Ihnen ein Konzept vorstellen, wie Sie das
Kaufmännische in den Griff bekommen können und wie Sie dafür auch
noch eine staatliche Unterstützung bekommen.
Melden Sie sich einfach an unter:
www.perspektive-existenzgruender.de.
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09.04.2024
6 Minuten
Ich heiße Sie herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge.
Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und
BWL-Trainer und wir werden uns heute mal mit der Frage befassen,
inwiefern sich die Kleinunternehmerregelung für Existenzgründer
lohnt.
Vielleicht sind Sie ja Existenzgründer und stellen sich die
Frage, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen
sollen. Dann wäre schon mal die erste Frage: Wann gilt man denn
überhaupt als Kleinunternehmer?
Also die gesetzliche Regelung sieht vor, dass man als
Kleinunternehmer gilt, wenn der Umsatz des Vorjahres maximal
22.000 € betragen hat und im aktuellen Jahr voraussichtlich
50.000 € nicht übersteigen wird.
In diesem Fall kann man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch
machen, die dann beim Finanzamt beantragt werden muss.
Warum muss das beim Finanzamt beantragt werden? Weil es hier um
die Umsatzsteuer geht.
Die Regel ist ja, dass man auf seine erbrachten Leistungen – also
Warenlieferungen oder Dienstleistungen – die Umsatzsteuer noch
aufschlagen und an den Staat – eben ans Finanzamt – abführen
muss. Der Kleinunternehmer aber muss die Umsatzsteuer nicht
erheben – oder genauer gesagt – er darf sie gar nicht erheben.
Was heißt das jetzt? Nehmen wir ein Beispiel: Angenommen, wir
sind Unternehmer und stellen dem Kunden jetzt eine Leistung von
100 € in Rechnung. Wenn wir kein Kleinunternehmer sind, dann
müssen wir die Umsatzsteuer aufschlagen, das sind in der Regel 19
% und wären hier dann auch 19 €. Also würde man vom Kunden
insgesamt 119 € einfordern.
Sofern unser Kunde ein Geschäftskunde ist, dann gilt für ihn die
Umsatzsteuer, die wir von ihm eingefordert haben, als sogenannte
Vorsteuer und die holt er sich vom Finanzamt wieder zurück. Somit
ist es einem Geschäftskunden eigentlich gleichgültig, ob wir
Umsatzsteuer erheben oder nicht. Er hat weder Vor- noch
Nachteile.
Wie aber sieht das aus, wenn man Privatkunden eine Rechnung
stellt? Der Privatkunde muss natürlich auch 119 € bezahlen,
allerdings kann dieser die Umsatzsteuer von 19 € nicht wieder vom
Finanzamt zurückholen. Und bei Privatkunden wäre die
Kleinunternehmerregelung vorteilhaft, da wir hier nur den
Warenwert in Höhe von 100 € in Rechnung stellen bräuchten.
Das wäre jetzt eine Einnahmeseite, wo man festhalten kann, dass
die Kleinunternehmerregelung nur bei Privatkunden vorteilhaft
ist. Wie sieht es denn jetzt mit Ausgabenseite aus?
Wenn wir Leistungen empfangen, erhalten wir eine Rechnung von
unserem Lieferanten bzw. unserem Dienstleister. Dieser stellt
auch eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus. Angenommen, unser
Lieferant liefert uns eine Ware im Wert von 100 €, dann wäre der
Rechnungsbetrag 119 €, weil dieser ja auch 19 % Umsatzsteuer
erheben muss.
Wir müssten also 119 € an unseren Lieferanten zunächst abführen.
Wenn wir aber kein Kleinunternehmer sind, dann gilt für uns die
Umsatzsteuer, die wir an den Lieferanten bereits abgeführt haben,
als Vorsteuer, und diese holen wir uns vom Finanzamt wieder
zurück. Das heißt, die Ware hat für uns dann einen Wert von 100
€.
Als Kleinunternehmer aber stellen wir keine Umsatzsteuer in
Rechnung und können im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend
machen. Und das würde hier bedeuten, dass wir die Rechnung von
unserem Lieferanten mit 119 € begleichen würden und die 19 € uns
nicht zurückholen könnten. Unsere Kosten wären damit deutlich
höher.
Fazit: Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich nur für jene
Unternehmen, die vorwiegend Privatkunden haben und nur geringe
Ausgaben. Ansonsten lohnt sie sich nicht.
Und wenn Sie Existenzgründer sind und Unterstützung im
Kaufmännischen benötigen, dann kommen Sie doch mal in meine
Informationsveranstaltung, die ich jeden ersten Dienstag im Monat
abhalte. Hier werde ich Ihnen ein Konzept vorstellen, wie Sie das
Kaufmännische in den Griff bekommen können und wie Sie dafür auch
noch eine staatliche Unterstützung bekommen.
Melden Sie sich einfach an unter:
www.perspektive-existenzgruender.de.
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12.03.2024
4 Minuten
Herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts.
Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und
BWL-Trainer, und heute werden wir uns mit der Frage
auseinandersetzen: "Welche Gewinnermittlungsart gilt für
Existenzgründer?"
Diese Frage ist entscheidend für den Start eines jeden
Unternehmens, und wir werden uns in den nächsten Minuten
eingehend damit befassen.
Existenzgründer haben ggf. die Möglichkeit, zwischen
verschiedenen Gewinnermittlungsarten zu wählen.
Eine gängige Option ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese
Methode ist besonders attraktiv, da sie eine einfache und
transparente Erfassung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben
ermöglicht. Für viele Gründer ist dies eine praktikable Lösung,
weil sie halt einfacher ist.
Allerdings gibt es gewisse Einschränkungen, welche Unternehmen
eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen dürfen und welche nicht.
Freiberufler – das sind Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater,
Apotheker und noch andere - dürfen sie immer machen, unabhängig
von Ihren Umsätzen oder Gewinnen. Alle anderen Kleinunternehmer –
also Einzelunternehmer, GbR’s oder im Handelsregister
eingetragene Kaufleute – dürfen die Einnahme-Überschuss-Rechnung
machen, sofern der Umsatz nicht über 600.000 € und der Gewinn
nicht die Grenze von 60.000 € übersteigt. Ansonsten müssen sie
die sogenannte doppelte Buchführung machen, wo auch bilanziert
werden muss.
Alle anderen Unternehmen, also Personengesellschaften wie eine KG
oder eine OhG und erst recht die Kapitalgesellschaften wie eine
GmbH oder eine Aktiengesellschaft – sind zur Bilanzierung
verpflichtet.
Die Bilanzierung ist etwas umfassender als die
Einnahme-Überschuss-Rechnung, denn hier werden die Gewinne über
Erträge und Aufwendungen ermittelt und es muss am Jahresende eine
Bilanz erstellt werden. Diese detailliertere Methode erlaubt eine
umfassendere Analyse, was aber auch von Vorteil sein kann.
Im Gegensatz zur Einnahme-Überschuss-Rechnung gibt es bei der
Bilanzierung keine Einschränkungen. Also es könnten auch
Kleinunternehmer eine Bilanzierung durchführen, wenn sie es
wollten.
Wichtig ist, dass Existenzgründer sich bewusst für die Methode
entscheiden, die am besten zu ihrer Geschäftstätigkeit und den
individuellen Bedürfnissen passt.
Und wenn Ihnen diese Podcast-Folge hier gefallen hat und Sie
vielleicht Existenzgründer sind und sich im Kaufmännischen nicht
so zurechtfinden, dann kommen Sie doch einfach mal in meine
kostenlose Infoveranstaltung, die ich jeden ersten Dienstag im
Monat um 17:30 Uhr abhalte. Sie können sich unter der
Internetadresse www.perspektive-existenzgruender.de anmelden.
Ich freue mich, Sie dort begrüßen zu können.
So, und das war es auch schon wieder für heute. Bis zum nächsten
Mal.
Ihr Ingo Wupperfeld
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14.02.2024
5 Minuten
Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge.
Zugegeben habe ich nun etwas länger nicht von mir hören lassen und
das lag vor allem an technischen Problemen, denn ich hatte eine
Zeitlang keinen Zugang zu meinem Podcast-Account. Das aber hat sich
glücklicherweise erledigt, sodass ich nun endlich wieder eine neue
Folge machen kann. Das heutige Thema wird sein, wie Existenzgründer
denn eine BAFA-Förderung erhalten können. Als Partner der
Gründerwoche habe ich im November letzten Jahres eine
Informationsveranstaltung ins Leben gerufen, um Existenzgründer
über die BAFA-Förderung aufzuklären. Und diese Veranstaltung mache
ich seitdem einmal pro Quartal. Ja, was ist die BAFA? Die BAFA ist
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und ihre
Hauptaufgabe besteht darin, Ein- und Ausfuhren zur überwachen und
zu kontrollieren. Aber auch die Wirtschaftsförderung kleiner und
mittlerer Unternehmen gehört zu den Aufgaben der BAFA und hier gibt
es ein Förderprogramm, damit eben klein- und mittelständische
Unternehmen sich Know-How auf dem Gebiet der Unternehmensführung
aufbauen können. Und unter Know-How im Bereich der
Unternehmensführung versteht man eben Marketing, die kaufmännischen
Grundlagen wie Buchführung oder Kalkulation, aber auch personelle
Angelegenheiten, beispielsweise wie man einen Arbeitsvertrag
aufsetzt oder ähnliches. Hier wird also eine Unternehmensberatung
gefördert, sozusagen als Hilfe zur Selbsthilfe. Und dies ist auf
kleine und mittlere Unternehmen beschränkt. Vielleicht hat man
schon mal die Abkürzung KMU gelesen, dies steht eben für kleine und
mittlere Unternehmen. Für die Existenzgründer ist dies meines
Erachtens etwas besser geworden, denn bis 2022 konnten
Existenzgründer von diesem Förderprogramm nur profitieren, wenn sie
nicht länger als zwei Jahre am Markt waren. Jetzt kann die Gründung
auch länger zurück liegen. Und damit habe ich auch schon eine
weiteres Stichwort gegeben, denn die Förderung bezieht sich auf die
Zeit nach der Gründung. Und wenn man eben die BAFA-Förderung
bekommen möchte, dann muss man gegründet haben und dies auch
entsprechend nachweisen. Und dann wird auch nur eine konzeptionelle
Beratung gefördert, das heißt, es müssen Schwachstellen aufgezeigt
und Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden und dies muss auch
dokumentiert werden, und zwar von einem BAFA-Berater, also einem
Unternehmensberater, der bei der BAFA auch gelistet ist. Und wenn
man eine BAFA-Förderung erhält, dann wird die Beratung mit 50 %
bzw. 80 % gefördert. Die Förderhöhe hängt vom Sitz des Unternehmens
ab. In der Regel wird man in den alten Bundesländern mit 50 %
gefördert und in den neuen Bundesländern mit 80 %. Ja, das waren
soweit die wichtigsten Eckdaten zum Thema BAFA-Förderung. Wenn Sie
noch Fragen zu diesem Thema haben, dann kommen Sie doch in meine
Informationsveranstaltung
(https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZYscemuqDwjGdd5sDG_ZNyM1etQBwnyJKr6).
Diese können Sie auch über meine Homepage unter www.iw-beratung.de
erreichen. Das war es soweit für heute und ich freue mich, wenn Sie
mir demnächst wieder zuhören. Bis bald Ihr Ingo Wupperfeld
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21.09.2023
5 Minuten
Herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge. Mein Name ist
Ingo Wupperfeld und ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer.
Und heute wird es darum gehen, wie eine Existenzgründung
erfolgreich sein kann.
Also zunächst einmal muss ich sagen, dass der Spruch „Aller
Anfang ist schwer“ auch und gerade für den Weg in die
Selbständigkeit zutrifft. Das hat etwas damit zu tun, dass man
den Markt noch nicht so kennt, noch nicht so bekannt ist und
gegebenenfalls am Anfang auch noch wenig Produkte bzw.
Dienstleistungen im Portfolio hat.
Hinzu kommt aber auch, dass man mit der Unternehmensführung noch
nicht sonderlich vertraut ist und dies noch erlernen müssen. Zur
Unternehmensführung zählt das Marketing, die kaufmännischen
Grundlagen und auch Personalführung bzw. Personalrecht, sollte
man denn Mitarbeiter einstellen wollen.
Und bedauerlicherweise wird eben dieses Wissen zur
Unternehmensführung scheinbar völlig unterschätzt, denn nicht
umsonst scheitern etwa 80 % aller Existenzgründer in den ersten
drei Jahren. Und die Gründe dafür finden sich nahezu
ausschließlich in der mangelnden Unternehmensführung.
Viele Existenzgründer glauben, dass es völlig ausreicht, wenn man
sich auf seine Geschäftsidee konzentriert und alles andere „so
nebenbei“ macht. Doch das ist eben ein Trugschluss und ich habe
ja gerade schon die hohe Quote für das Scheitern genannt.
Wenn die gegründete Existenz also lange Bestand haben soll, dann
muss man das Marketing beherrschen und ein Zielgruppenverständnis
aufbauen, und das gleiche gilt auch für die kaufmännischen
Grundlagen.
Es macht durchaus Sinn, seine Buchführung zu beherrschen und dies
zumindest in der ersten Phase auch selbst zu machen.
Warum sage ich das? Weil es wichtig ist, ein Gefühl für die
Zahlen zu bekommen, die man hier produziert. Denn schließlich ist
das nicht nur ein lästiges Muss für das Finanzamt, sondern es ist
auch für das eigene Unternehmen sehr wichtig, da es Grundlage für
Investitionsplanungen und ähnliches ist.
Außerdem macht es auch gerade am Anfang Sinn, das selbst zu
machen, denn dadurch kann man schließlich auch die Kosten für den
Steuerberater oder den Buchführungsservice klein halten.
Und dann ist es auch wichtig, das Kalkulieren zu lernen. Die
meisten Existenzgründer kalkulieren ihre Preise gar nicht,
sondern orientieren sich daran, was denn die Konkurrenz für einen
Preis nimmt. Aber das ist keine Kalkulation, denn einerseits weiß
man doch gar nicht, ob die Konkurrenten ihre Preise kalkuliert
oder vielleicht auch gewürfelt haben, um das einmal überspitzt zu
formulieren.
Und andererseits muss man bei der Preisfindung vor allen Dingen
die eigenen Kosten berücksichtigen, um langfristig bestehen zu
können.
Außerdem: Wie will man denn eigentlich wissen, bis zu welchem
Preis man Zugeständnisse bei Preisverhandlungen machen kann, um
dennoch seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können? Auch das
setzt eine solide Preiskalkulation voraus.
Und wenn das für Sie ein Thema ist, dann mache ich Ihnen einen
Vorschlag. Kommen Sie doch einfach in meine
Informationsveranstaltung, die in der Regel jeden ersten Dienstag
im Monat um 17:30 Uhr stattfindet. Ich werde Ihnen darin ein
Konzept vorstellen, wie ich Existenzgründer sechs Monate lang
kaufmännisch begleite, damit eben diese wichtigen Grundlagen zur
Routine werden.
Außerdem werde ich etwas zum Thema BAFA-Förderung sagen, denn Sie
können hier eine staatliche Förderung mit bis zu 80 % erhalten.
Und ich werde natürlich auch Ihre Fragen beantworten.
Melden Sie sich doch ganz einfach zu meiner
Informationsveranstaltung an unter:
www.perspektive-existenzgruender.de.
Ich freue mich, Sie dort kennenzulernen und sage
Tschüss, bis zum nächsten Mal
Ihr
Ingo Wupperfeld
Mehr
Über diesen Podcast
Wenn Sie ein oder mehrere Disziplinen des Rechnungswesens erlernen
möchten, dann sind Sie hier genau richtig. Egal, ob Sie
Existenzgründer sind und dies für Ihr Unternehmen benötigen oder
das Rechnungswesen für eine berufliche Veränderung bzw. eine
anstehende wichtige Prüfung erforderlich ist: Wir bieten Ihnen an
dieser Stelle wertvolle Tipps rund um die Themen Buchführung und
Kalkulation, damit Sie das Kaufmännische in den Griff bekommen und
sich Ihre berufliche Perspektive verbessert. (Musik Intro:
https://www.fiftysounds.com)
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