Podcaster
Episoden
25.02.2021
12 Minuten
Die Einstellung eines Managers wird üblicherweise länger
vorbereitet. Paradox besteht jedoch darin, dass man dabei nicht
unbedingt das steuerrechtliche Umfeld recherchiert. Folglich
findet man eine passende Persönlichkeit, die Gehaltsabrechnung
taucht aber ganz am Ende auf und – nicht selten – überrascht mit
schwierigen Problemen, welche zwingend zu analysieren sind, noch
bevor ein Manager-Vertrag unterschrieben wird. Es ist also auch
der Fall, wo sich eindeutig lohnt, die Steuern rechtzeitig zu
berücksichtigen.
Zusammenfassung aus dem sechsten Abschnitt:
Der Manager-Vertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, was ein
hoher Grad der Flexibilität bedeutet. Beispielsweise sind die
Einschränkungen des Arbeitsrechts hier praktisch nicht
gegeben.Steuerrechtlich übt jeder Manager die sog. selbständige
Tätigkeit aus. Für diese Einkunftsquelle gilt progressiver
Stufentarif von 17% und 32%.Bei der Steuerabrechnung muss man aber
diverse geldwerte Vorteile beachten – welche die Steuer in einigen
Fällen beträchtlich erhöhen können.Es gibt schon einen Unterschied,
wenn ein Manager in Polen steuerlich ansässig ist und wenn er als
Steuerausländer anzusehen ist.Nicht zuletzt ist in jedem Fall noch
die Umsatzsteuer zu analysieren – man kann nämlich nicht
automatisch ausschließen, dass der Manager als umsatzsteuerlicher
Unternehmer diese Steuer auch abrechnen muss.
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23.10.2020
15 Minuten
Die Optimierung der Geschäftstätigkeit bedarf sehr oft der
Mobilität. Diese lässt sich viel schneller erreichen, wenn man
die mit dem Umzug ins andere Land zusammenhängenden Formalien
nicht mehr befürchtet. Steuern oder Sozialversicherungsfragen
können abschreckend wirken. Das muss aber nicht der Fall sein –
die Versetzung der Mitarbeiter lässt sich gut organisieren und
ein ausgearbeitetes Modell mehrmals wiederholen. In dieser Folge
des Podcast erzählen wir, wie es am einfachsten mit uns
ginge.
Zusammenfassung aus dem sechsten Abschnitt:
Die Planung der Versetzung der Mitarbeiter ins Ausland soll man
mit der Analyse der korrekten Besteuerung und SV-Belastung
beginnen.
Für Steuern ist die korrekte Festlegung der sog. steuerlichen
Ansässigkeit kritisch – d.h. man muss den Staat bestimmen, in
welchem man alle Einkünfte aus aller Welt offenzulegen hat und den
Staat, wo die Steuer faktisch zu zahlen ist.
Die Doppelbesteuerung wird in jedem Fall vermieden – dazu diesen
die zwischenstaatliche Abkommen, welche in jedem Fall der
Versetzung zu analysieren sind.
Grundsätzlich zahlt man die Einkommensteuer dort, wo man arbeitet –
es gibt aber viele Ausnahmen, welche unbedingt zu beachten und zu
prüfen sind.
Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter an verschiedenen Standorten
in verschiedenen Ländern arbeiten lässt, heißt es noch lange nicht,
dass es sich dort steuerlich bzw. SV-rechtlich erfassen lassen
muss. In Polen ist die Übertragung der Zahlungspflicht (an die
Steuerbehörde und an die SV-Anstalt) auf den betroffenen
Mitarbeiter möglich. Mit Unterstützung des Steuerberaters lässt
sich das einfach organisieren.
SV-Beiträge zahl man meisten in seinem Heimatland – nur in einigen,
besonderen Fällen müsste man zu einem fremden SV-System wechseln.
In Polen lässt sich der SV-Pflicht auch ohne Registrierung des
Arbeitsgebers nachkommen.
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25.08.2020
16 Minuten
Republik Polen hat sich Mitte 2019 für ein Experiment entschieden
und im Rahmen des Umsatzsteuerrechts das sog. Split Payment
(geteilte Zahlung) eingeführt. Kurz und bündig gefasst bedeutet
die Neuigkeit, dass man beim Erwerb von bestimmten Waren oder
beim Bezug von bestimmten Dienstleistungen den fälligen
Bruttobetrag zwingend unter Anwendung einer besonderen
Banküberweisung begleicht. Wird das Geld an den Leistenden im
Rahmen des Split Payment überwiesen, so nimmt die Bank
automatisch eine Aufteilung des überwiesenen Betrages vor: in den
Nettobetrag (welcher auf dem „normalen“ Girokonto landet) und in
den Umsatzsteuerbetrag (welcher auf dem gesonderten VAT-Konto
landet). Im Ergebnis häufen sich die Umsatzsteuerbeträge auf dem
separaten VAT-Konto an, wobei dieses Bankkonto durch die
polnische Finanzverwaltung streng überwacht wird. Kein Betrag
darf ausgezahlt werden, bevor das Finanzamt diesen nicht
freigibt. Das ganze Mechanismus soll den steuerlichen
Betrügereien erfolgreich vorbeugen. Wichtig ist, dass auch die
ausländischen Unternehmer u.U. betroffen werden könnnen.
Zusammenfassung aus dem vierten Abschnitt:
Das gemeinsame europäische Mehrwertsteuersystem sieht vor, dass
die Umsatzsteuer auf jeder Etappe der Mehrwertschaffung durch die
beteiligte Unternehmer einbehalten wird – bevor der Steuerbetrag
selbst erst am Ende der Leistungskette durch den Endverbraucher
(Endkunden) finanziert wird. Das Geld fließt also über die Hände
der beteiligten Unternehmer an die Finanzverwaltung. Die fälligen
Steuerbeträge ergeben sich als Differenz der zu Zeitpunkt der
Leistungsausführung berechneten Steuer und den abziehbaren
Vorsteuern (welche auf der früheren Etappe der Leistungskette
gezahlt wurden). Dies lässt u.U. einen Raum für Steuerbetrüge.Das
neue Split Payment gilt als Gegenmaßnahme wegen Steuerbetrügen –
nachdem zahlreiche Versuche mit dem inländischen Reverse Charge
(Verlegung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger)
gescheitert haben, konzentriert man sich auf der genaueren
Beobachtung der Geldbewegung, bzw. versucht man die unberechtigten
Geldtransfers ins Ausland zu verhindern.Das Split Payment
funktioniert als eine automatische Aufteilung des Rechnungsbetrages
ins Netto und in den Steuerbetrag, sobald die Banküberweisung an
den Leistenden Unternehmer erfolgt. Die Banken werden verpflichtet
das Split Payment automatisch vorzunehmen. Die Beauftragung einer
solchen Überweisung ist daher nur bei polnischen Banken bzw. bei
polnischen Niederlassungen der ausländischen Banken möglich.
Folglich muss man in Polen ein Bankkonto haben, wenn man durch das
Split Payment betroffen wird.Betroffen sind Umsätze mit Waren oder
Ausführung von Dienstleistungen, welche unter die besondere
Aufsicht fallen, falls für diese in einer Rechnung mehr als 15.000
PLN brutto berechnet wird.Unbegründete (unberechtigte) Unterlassung
der Anwendung des Split Payment wird mit erheblichen Geldstrafen
und mit zusätzlicher Steuerschuld bedroht.Die Vorschriften
betreffen auch ausländische Unternehmer – selbst wenn sie in Polen
auf Dauer nicht präsent sind, hier aber steuerpflichtige Umsätze
ausführen.
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29.06.2020
18 Minuten
Steuern lässt sich leider auch bei gut bekannten Themen nicht
vermeiden. Wenn man in Immobilien investieren will – muss man
auch das Steuerliche vorab in Betracht ziehen. Wenn man dazu noch
in einem fremden Land investieren will – sind die Zweifel umso
größer. Das heißt aber noch lange nicht, dass eine solche
Investition viel mehr kompliziert als z.B. in Deutschland sein
muss. Wie bei vielen anderen Sachen – es ist wesentlich
einfacher, wenn man vom Anfang an eine gute Unterstützung
bekommt. Diese garantiert z.B. ein eingespieltes Team von
Fachberatern: Immobilienmakler, Steuerberater und Fachbuchhalter.
Aller Anfang ist schwer… dann aber schon sehr einfach und
unkompliziert. Hören Sie für wenige Minuten zu.
Zusammenfassung aus dem dritten Abschnitt:
In Polen gibt es niedrigere Einkommen- und
Körperschaftsteuersätze, von welchen man profitieren kann. Die
Erstattung der Mehrwertsteuer (genauer gesagt: der Vorsteuer) am
Anfang der Investition ist auch eine gute Nachricht – man soll
alles aber vorsichtig und längerfristig planen.Die zahlreichen
Formalien sind nur zu Beginn der Investition zu erledigen – später
funktioniert alles mehr oder weniger „automatisch“. Man darf ruhig
schlafen, wenn man sich vom Anfang an gut beraten lässt –
vorzugsweise auf Deutsch. Eine solche Beratung wird jetzt immer
öfter angeboten – selbst in Polen findet man gute zweisprachige
Fachberater.Die Gewinne aus Immobilien in Polen werden
grundsätzlich in Polen versteuert – dennoch will das deutsche
Fiskus davon wissen, weil man u.U. auf die deutsche Einkünfte einen
höheren effektiven Steuersatz anwenden muss. Die Doppelbesteuerung
wird aber durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland
und Polen ausgeschlossen.Die Übersicht der relevanten polnischen
Steuersätze: Mehrwertsteuer bei Ferienwohnungen: 8%,
Einkommensteuer: 17% und 32% (stufenweise Progression) oder 8,5%
und 17% (pauschal, ohne Werbungskosten), Körperschaftsteuer: 19%
(in einigen Fällen, bei Neugründungen: nur 9%).
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28.06.2020
29 Minuten
Wir sprechen Ihre Sprache auch wenn es sich um abstrakte
steuerliche Themen handelt. Unser zweites Thema stellt die
Quellensteuer vor. Sie hängt hat nicht mit einem Brunnenwasser
zusammen – vielmehr handelt es sich um eine Art „Abschlagssteuer“
in einem anderen Land, da wo wir unsere Auftraggeber haben. Jeder
kennt ja sein eigenes Finanzamt. Man darf aber nicht vergessen,
dass wir die Steuern nicht nur auf ein gut bekanntes Bankkonto in
unserem Heimatland abführen müssen. Manchmal werden diese auch im
Ausland erhoben – und es ist höchstens geboten, sich auf diese
Situation vorab vorzubereiten: das Mechanismus kennen lernen, die
Erledigung der steuerlichen Pflichten mit dem Auftraggeber vorab
abzustimmen. Wollen Sie wissen, wann es für Sie relevant sein
kann? Hören Sie einfach für wenige Minuten zu.
Zusammenfassung aus dem zweiten Abschnitt:
Die Quellensteuer ist zwar keine neuste Erfindung, erst jetzt
wird sie aber praktisch in vielen Ländern erhoben. Man soll nicht
überrascht werden, dass die Vergütung für die erbrachte Leistung,
die fälligen Zinsen für ein Darlehen oder einfach eine jährliche
Dividende um einen nicht ganz kleinen Betrag (z.B. 20%) gekürzt
wird. Vertragliche Vereinbarungen können hier leider nicht
entgegenwirken.Die zwingende Erhebung der Quellensteuer wird
derzeit vor allem als Gegenmaßnahme bei diversen Steuerbetrügen
eingesetzt – es gibt aber Möglichkeiten diese legal, mit voller
Transparenz und formal zu vermeiden.Besonders am Anfang müssen
relativ viele Informationen über die Geschäftspartner (und vor
allem über den Zahlungsempfänger) eingesammelt werden – es ist
daher deutlich besser, die Vorgehensweise rechtzeitig zu
planen.Besonders in der EU darf man die Quellensteuer legal
eliminieren – es empfiehlt sich aber die lokalen Besonderheiten zu
beachten. In Polen sind grundsätzlich 4 Schritte zu erledigen: (1)
Festlegung des eigenen Status, (2) Untersuchung, ob der
Zahlungsempfänger als sog. Beneficial Owner anzusehen ist, (3)
Beantragung der Ansässigkeitsbescheinigung für steuerliche Zwecke
und (4) Prüfung und Nachweisführung für die faktische
Geschäftstätigkeit des Zahlungsempfängers.
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Über diesen Podcast
Steuerexperten von RSM Poland nehmen sich ein aktuelles
steuerliches Thema auf den Tisch und kommentieren dieses auf solche
Art und Weise, damit es noch leicht verdaulich ist. Ein kleines
Lächeln dabei soll nicht stören, insbesondere wenn es stets über
Steuern die Rede ist. Polnische Gegebenheiten müssen ja nicht
selbstverständlich sein – daher hilft es sehr, wenn dabei die
„deutsche Perspektive“ mitberücksichtigt wird. Schließlich hat das
German Desk bei RSM Poland bereits recht große Erfahrung.
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