#06 Manager & Steuern – Vorsicht ist vom Anfang an geboten

#06 Manager & Steuern – Vorsicht ist vom Anfang an geboten

12 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Die Einstellung eines Managers wird üblicherweise länger
vorbereitet. Paradox besteht jedoch darin, dass man dabei nicht
unbedingt das steuerrechtliche Umfeld recherchiert. Folglich
findet man eine passende Persönlichkeit, die Gehaltsabrechnung
taucht aber ganz am Ende auf und – nicht selten – überrascht mit
schwierigen Problemen, welche zwingend zu analysieren sind, noch
bevor ein Manager-Vertrag unterschrieben wird. Es ist also auch
der Fall, wo sich eindeutig lohnt, die Steuern rechtzeitig zu
berücksichtigen.

Zusammenfassung aus dem sechsten Abschnitt:
Der Manager-Vertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, was ein
hoher Grad der Flexibilität bedeutet. Beispielsweise sind die
Einschränkungen des Arbeitsrechts hier praktisch nicht
gegeben.Steuerrechtlich übt jeder Manager die sog. selbständige
Tätigkeit aus. Für diese Einkunftsquelle gilt progressiver
Stufentarif von 17% und 32%.Bei der Steuerabrechnung muss man aber
diverse geldwerte Vorteile beachten – welche die Steuer in einigen
Fällen beträchtlich erhöhen können.Es gibt schon einen Unterschied,
wenn ein Manager in Polen steuerlich ansässig ist und wenn er als
Steuerausländer anzusehen ist.Nicht zuletzt ist in jedem Fall noch
die Umsatzsteuer zu analysieren – man kann nämlich nicht
automatisch ausschließen, dass der Manager als umsatzsteuerlicher
Unternehmer diese Steuer auch abrechnen muss.

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