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Zwei Personen behaupten das komplette Gegenteil. Beweise gibt es
keine. Es steht Aussage gegen Aussage. Rund 70 % aller
Gerichtsurteile beruhen auf Zeugenaussagen, weil es keine anderen
Beweise gibt. Doch wem soll man glauben? Kann man ohne weitere
(neutrale) Beweise wie unabhängigen Zeugen, DNA, Handyauswertungen,
Fingerspuren, etc., überhaupt urteilen? Und wenn ja, nach welchen
Kriterien? Können körperliche Symptome wie Erröten, Nervosität,
Bluthochdruck etc. ähnlich wie beim Lügendetektortest einer Aussage
zugrunde gelegt werden? Oder kann man Aussagen nach ihrem Inhalt so
genau analysieren, dass man anhand von Widersprüchen, ausgefallenen
Details, Übertreibungen, Erinnerungslücken etc. den Lügner erkennen
kann? Wie oft kommt es im Gerichtsalltag vor, dass aus Rache,
Rechtfertigung, Eifersucht, Enttäuschung oder gar aufgrund
psychischer Probleme ganz bewusst falsch ausgesagt wird? Was ist
überhaupt von Zeugenaussagen zu halten? Ist das Gedächtnis eines
Zeugen überhaupt ein verlässliches Beweismittel? Oder ist im Falle
von Aussage gegen Aussage stets nach dem Grundsatz „Im Zweifel für
den Angeklagten freizusprechen? Begleitend zu meinem aktuellen
Hörbuch "Aussage gegen Aussage – Urteile ohne Beweise" gehe ich all
diesen Fragen anhand von echten Fällen nach und erkläre, wie
Richter urteilen, wenn sich lediglich zwei unterschiedliche
Aussagen entgegenstehen....
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