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69 Episoden
32 Minuten
Zum ersten, aber bestimmt nicht zum letzten Mal ist unsere Doreen Wolf, ebenfalls Gutachterin bei Otto & Kollegen, zu Gast bei Immo.FM. Doreen ist unter anderem „Bachelor für Immobilienwirtschaft“, bildet sich ständig weiter und hat mit Sicherheit auch mit Ihrem Gutachten zu tun, wenn Sie Mandant bei uns werden. Was Sie noch über Doreen wissen sollten? Zum Beispiel, dass sie laut Mietspiegel 2017 mehr als die ortsübliche Miete zahlt… Der neue Mietspiegel ist da! Was Stadtentwicklungssenatorin Lompscher als „Mietexplosion“ auslobt, sind letztlich 4,5% Steigerung pro Jahr, neun Prozent im Erhebungszeitraum. Wer unbedingt zynisch sein wollte, könnte feststellen, dass sich an dieser Aussage zeigt, wie realitätsfern der Mietspiegel ist. Gab es eine „Explosion“ der Mieten? Kann man sagen. Aber der Mietspiegel bildet eben sehr wenig richtig ab, so eben auch nicht die aktuellen Entwicklungen. Doch natürlich meckern wir nicht nur. Wir besprechen auch konstruktive Vorschläge und Ideen, wie man denn die ortsübliche Miete feststellen könnte. Wie wird der Mietspiegel eigentlich erhoben? Auch das erklären wir, denn Doreen wurde tatsächlich von der Stadt angeschrieben, an der Befragung teilzunehmen – und sie hat zugesagt! Wir wünschen wie immer viel Spaß!
28 Minuten
Heute schon „ge-leveraged“? Immer wieder preisen Immobilien-Investoren-Gurus bei facebook irgendwelche „100-Prozent-Finanzierungen“. Gibt es sowas? Vorneweg: Natürlich gibt Ihnen keine Bank die Kosten plus Grunderwerbsteuer plus Malerprovision auf ein Grundstück. Sonst könnte man sich so viele Immobilien kaufen, wie man wollte. Keine Bank würde sich eine Immobilie als Sicherheit für den gesamten Kredit dienen lässt und dann auch noch für die Erwerbsnebenkosten aufkommen. Dann wäre ja von Anfang an das Risiko größer als der Wert der Immobilie. Wie kommen also die „In fünf Jahren reicher als Donald Trump“-Jünger auf solche Ideen? Ganz einfach: Die Differenz zwischen dem, was die Bank als Sicherheit akzeptiert kann man durchaus als Blankokredit – also Kredit ohne Sicherheiten aufnehmen. So, wie man das auch tun würde, wenn man sich Konsumwünsche erfüllen will. Das tut die Bank aber, weil das Einkommen des Kreditnehmers einen solchen Kredit rechtfertigt. Das heißt eben genau nicht, dass die Bank die zu finanzierende Immobilie nun klasse finden würde und vom Erfolg des Vorhabens ausgeht. So hat man dann seine „de facto“-100-Prozent-Finanzierung. Und nun? Was kann schon schiefgehen? Nun muss die gekaufte Immobilie „nur noch“ diese 100 Prozent (oder mit Nebenkosten 115 Prozent) abzahlen. Ein Mieter fällt aus? Eine Reparatur überrascht uns kalt? Was dann? Dann ist die Rechnung dahin. Bei drei Prozent Tilgung pro Jahr sind also nach fünf Jahren die Nebenkosten abbezahlt – jetzt erst bezahlen die Raten die Immobilie selbst. Das stimmt aber auch nur dann, wenn der Preis noch so ist wie vor fünf Jahren, also zum Kaufzeitpunkt. Insofern bleibt zu diskutieren, ob es ein genialer Coup ist, eine „100-oder-mehr-Prozent-Finanzierung“ auf die Beine gestellt zu haben oder ob man sich damit etwas aufhalst, was schnell den Zauber des schnellen Reichtums zerstreut. Nicht zuletzt darf es doch auch nicht Ziel sein, eine Bank dahin bekommen zu haben, Kapital herauszureichen –egal, an wen. Denn „Finanzierungsbekommer“ und „Immobilieninvestor“ sind nämlich verschiedene Dinge. Diskussion und Schlussfolgerungen gibt es in unserer heutigen Sendung. Viel Spaß – wir haben Euch und Sie gern vor Fehlern beschützt. Unter anderen sprechen wir auch von Alex Fischer, dem Investment-Punk Gerald Hörhan und „Immopreneur“ Thomas Knedel.
30 Minuten
Gibt es noch vernünftige Immobilien? Angesichts der aktuellen Preisentwicklungen auf dem Immobilienmarkt macht es immer weniger Spaß, lohnende Investition zu suchen. Vielerorts sind die Preise so hoch, dass bei der zu erwartenden Mietrendite 25, 30 oder sogar mehr als 35 Jahre braucht, um sein Investment zurückzubekommen. Geht das denn wirklich nicht billiger? Haben wir keine Idee? Doch, sonst würden wir keine Sendung darüber machen. Nehmen wir beispielsweise das Ruhrgebiet. Hier ist es gar nicht so schwer, Wohnungen zu finden, die nur einen Vervielfältiger von acht oder zehn aufweisen. Das wäre ein veritables Investment, von dessen Mieteinnahmen man Zins und Tilgung begleichen könnte. Nun ist es aber auch so, dass im Ruhrgebiet ein Großteil der angebotenen Immobilien aus den fünfziger und sechziger Jahren stammt. Nicht nur drohen hier massive Investitionen & notwendige (auch energetische) Sanierungen, viel schlimmer noch: Vielerorts ist die Bevölkerung überaltert, junge Menschen zählen in die absoluten Ballungszentren. Es stellt sich die ernsthafte Frage, wer auf lange Sicht noch dort wohnen will und mit wie viel neuem Geld man einen Zustand schaffen muss, der Mietern der aktuellen Generation genügt. Schlimmstenfalls verstirbt ein Mieter und es findet sich kein neuer. Dann ist es durchaus wahrscheinlich, dass sich auch kein Käufer für seine Wohnung findet. Das macht die Freude über die eingangs attraktive Rendite rasch zunichte. Wieder zeigt sich: Es gibt eben nichts geschenkt. Wo wir gerade bei Kalendersprüchen sind: wenn das Leben dir Zitronen gibt, nach Limonade draus. Also die Hypothese unseres Profis: was wäre denn, wenn man sich ganz gezielt Zitronen sucht und daraus Limonade macht? Zitronen, von denen die anderen nicht an, was für prima Limonade man daraus machen kann? Klingt komisch, ist aber nicht. Mirko Otto erklärt ausführlich wie das genau funktioniert und bringt anschauliche Beispiele, angefangen bei einem echten Albtraum-Auto… Viel Spaß und danke fürs Zuhören!
22 Minuten
Nachdem ein lieber Hörer uns ein paar Fragen eingesandt hat, machen wir heute einen Abstecher ins Mietrecht. Dort gibt es nämlich einige Mythen, die sich hartnäckig halten. „Wenn ich drei Nachmieter bringe, muss der Vermieter mich auch früher aus dem Mietvertrag entlassen“ Viele Vermieter freuen sich, wenn ein scheidender Mieter neue Interessenten – also künftige Nachmieter – bringt. Der Mieter hat dann womöglich die Möglichkeit, früher auszuziehen und auch noch Geld zu sparen. Der Vermieter spart sich die Mühe, seine Wohnung zu bewerben, womöglich einen Makler zu bestellen etc. Klingt zunächst mal wie eine Win-Win-Situation. Doch wie ist das? Muss ein Vermieter einen Mieter denn früher aus dem Vertrag entlassen, wenn er ihm drei Nachmieter gestellt hat? Natürlich nicht. Nicht nur gibt es da keinen Anspruch, auch das Interesse eines Vermieters an Interessenten, die der ehemalige Mieter bringt, ist ohnehin schon eingeschränkt. Schließlich will kein Vermieter gern zu den gleichen Konditionen vermieten wie zuvor. Außerdem kann der Vermieter nicht gezwungen werden, einen der Nachmieter sympathisch zu finden. Schließlich wäre auch denkbar, dass diese Interessenten gar kein richtiges Interesse oder gar keine hinreichende Bonität haben. Sicherlich kann man sich bisweilen mit dem Vermieter einig werden, aber irgendeinen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht. „Die letzte Miete zahle ich nicht mehr. Die können wir dann ja mit der Kaution verrechnen“ Es gibt viele faire Vermieter. Deswegen sind aber nicht alle Vermieter fair. So kann es während des Mietverhältnisses schon den einen oder anderen Vorfall geben, der einen Mieter erahnen lässt, dass die Erstattung der Kaution nicht reibungslos vonstattengehen wird. Da ist der Gedanke verständlich, die letzte Miete gar nicht mehr zu zahlen, um das finanzielle Risiko zu minimieren, falls sich ein Vermieter über eine gesprungene Fliese oder ein Loch in der Wand über Gebühr aufregt und sich die ganze Sache ärgerlich in die Länge zieht, während man auf sein Geld wartet. Verstehbar? Ja. Aber nicht legal. Das kann dann sogar richtig teuer werden, wenn der Vermieter ernsthaft eine Zahlungsklage anstrengt. Die Kaution hat damit nichts zu tun. Will Sie also ein Vermieter richtig schikanieren, kann dieser Versuch böse nach hinten losgehen. „Die Kaution bekomme ich, nachdem mein Vermieter die Wohnung abgenommen hat!“ Keineswegs. Das ist im Grunde auch völlig logisch, denn oft steht noch gar nicht fest, wer eigentlich wem noch Geld schuldet. Es ist vor allem sehr unwahrscheinlich, dass bereits alle Betriebskosten abgerechnet und ausgeglichen sind. Manchmal muss noch die Heizkostenabrechnung abgewartet werden oder andere Kosten stehen noch nicht fest. Deshalb hat ein Vermieter zwischen drei und sechs Monaten Zeit, die Rückzahlung zurückzuhalten. Außerdem könnte es auch sein, dass sich Schäden an der Wohnung erst später nach dem Auszug zeigen oder bemerkt werden. Wer also bei einem Umzug die Kaution schon für die Möbel der neuen Wohnung oder als neue Kaution verplant, wird sich sehr wahrscheinlich verrechnen. Wer einen fairen Vermieter hat, wird zumindest einen guten Teil der Kaution zurückerhalten können, sofern sich abzeichnet, dass die Betriebskostenabrechnung weitestgehend durch die Nebenkostenvorschüsse abgedeckt ist. Aber auch hierauf hat man kein Recht. „Einmal im Jahr darf ich eine Party veranstalten, bei der es etwas lauter wird.“ Nein. Ruhestörender Lärm ist nach 22:00 Uhr gesetzlich verboten. Dafür gibt es leider keine Ausnahmen, egal, wie besonders Anlass oder Jubiläum auch sein mögen. Auch hier ist man auf Fairness, Vernunft und Verständnis der Nachbarn angewiesen. Ebenfalls noch nicht ausgestorben: „Schimmel ist immer ein Mangel an der Wohnung, den der Vermieter beheben muss!“ Eigentlich stellt sich beim genaueren Hinsehen in über 90 % aller Fälle heraus, dass Schimmel eine Folge falsche
18 Minuten
Endlich ist IMMO.FM wieder da und läuft in den kommenden Wochen zu neuen Höhen auf. Wir beginnen mit einem weiteren neuen Gesetz… Ein weiteres Mal setzt Deutschland EU-Richtlinien in Gesetze um. Diesmal geht es darum, dass jeder EU-Mitgliedsstaat seinen Verbrauchern auch „Streitbeilegungsstellen“ oder korrekter „alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ zur Verfügung stellen muss, die Einigungen ohne Gericht ermöglichen. Die deutsche Konsequenz davon heißt „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ oder VSBG. Seit dem 1. Februar 2017 müssen Unternehmen deshalb auf ihren Webseiten deutlich zu erkennen geben, ob sie sich bereit erklären, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen. Ansonsten drohen wie immer Abmahnungen von unterbeschäftigten Anwälten. Ausnahme sind Betriebe mit unter 10 Mitarbeitern. Nun kann man ja die Privatisierung als solche durchaus gemischt betrachten und gerade eine „Privatisierung des Rechts“ kann und sollte man kritisch beäugen. Was soll der Nutzen sein? Zum einen hofft man, dass Verbraucher, die sich aus Angst vor Kosten und dem Paragraphendschungel bei eher geringfügigen Beträgen normalerweise nicht wehren würden, nun den Rücken gestärkt bekommen. Das hat man durchaus erreicht, denn diese Verfahren sind für die Verbraucher grundsätzlich kostenfrei. Zum anderen haben Unternehmen den Vorteil, dass der „Streitmittler“ bzw. die Schlichtungsstelle der Schweigepflicht unterliegen, so dass Streitigkeiten als solche a priori nicht an die große Glocke gehängt werden. Weiterhin haben Unternehmen den Vorteil, dass Verfahren nicht mehr so lange dauern wie beim klassischen Gericht und auch nicht unbedingt teuer sein müssen. Problem hierbei ist allerdings: bei kleinen Streitwerten können die Gebühren für die Schlichtung auch schon mehr als 100 % betragen… Was der Profi Mirko Otto vom neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz hält, erfahren Sie natürlich in unserer Sendung.
12 Minuten
Heute geht es weiter mit unserem Thema „Mietrechtsreform“. Man sieht der Reform sicherlich an, dass es nun einmal mehr Mieter als Vermieter gibt, denn die geplante Reform macht es den Eigentümern nicht leichter. Was passiert denn nun, wenn man den Vermietern das eben immer schwerer macht, Profitchancen verkleinert und mehr und mehr Hürden aufstellt, um Mieter zu schützen? Was passiert denn, wenn diese Eigentümer einfach aufgeben und – bei dem aktuellen Zinstief – an den Mieter verkauft? Wäre dann mehr Wohnraum geschaffen? Würden einkommensschwache Familien dann leichter an eine Wohnung kommen? Natürlich nicht. Ist das schon alles? Sicher nicht, sonst würden wir ja eine Sendung daraus machen…
18 Minuten
Nachdem wir uns eine Pause gönnen mussten, lassen wir endlich Immo.FM wieder anlaufen! Zeit wurde es ja. Wir starten mit einem Aufreger: Der neuen Mietrechtsreform. Hier sollen die Mietspiegel auf eine „breitere Basis“ gestellt werden. Aha. Mit dieser „breiteren Basis“ meint der Justizminister vor allem, dass der Zeitraum, aus dem Werte in den Mietspiegel einfließen, von vier auf ganze acht Jahre ausgedehnt wird. Wir erläutern die unguten Folgen. Auch Mieterhöhungen sollen der Höhe nach gekappt werden. Man will augenscheinlich verhindern, dass Modernisierungen allzu heftig auf den Mieter abgewälzt werden können. Fraglich, ob damit unzumutbare Mieten verhindert werden - oder Modernisierungen. Wir sprechen über diese, aber noch einige andere Eingriffe in den Markt und die Folgen…
40 Minuten
Und heute kommt der dritte Teil unserer „goldenen Regeln im Umgang mit Interessenten“. Wie in den letzten Wochen auch werten wir aus, was Andi bei Verkauf seines Hauses erlebt hat. Aus seinen – nicht immer witzigen – Erfahrungen arbeiten wir heraus, was jeder wissen sollte, der eine Immobilie vermietet oder verkauft. In den letzten folgen haben wir bereits folgende Regeln diskutiert: 1. "Beginne mit dem Happy-End!" 2. "Verplempere Zeit am Telefon, nicht im Objekt!" 3. "Wenn ein Anrufer „sehr interessiert“ ist – lass es sein!" 4. "Alles geht in 12 Stunden!" 5. „Sei sexy, aber keine Hure“ 6. „Lass die Leute sich verlieben.“ 7. „Sei einfach ehrlich statt ängstlich.“ In unserem letzten Teil besprechen wir noch diese (möglichen) goldenen Regeln. 8. „Gewöhne Dich ans Einstecken!“ 9. „Das ist keine Besichtigung. Das ist ein Date!“ 10. „Auch Dein Fass hat Grenzen!“ 11. „Wenn es Liebe ist, kommt es zu Dir!“ 12. und was niemals, niemals fehlen darf: „Gesiegt wird beim Notar!“ 13. und genau so wichtig: „Zweifele niemals daran, dass Du verkaufen wirst!“ Also: Einer der renommiertesten Wertgutachter Berlins, ein über zwei Jahrzehnte gut abgehangener Verkäufer und – naja – Andrej Karpinski laden ein zu einer Gesprächsrunde mit wertvollen Erfahrungen und Anekdoten aus dem echten Leben, bei der für jeden etwas neues dabei sein wird.
39 Minuten
Heute kommt der zweite Teil unserer „Goldenen Regeln für den Umgang mit Interessenten“. Wir diskutieren – teils kontrovers – Andis Feststellungen aus seinem kurzen Leben als „Immobilienverkäufer“. Ob Sie Ihre Immobilie verkaufen, Makler sind oder sich als Interessent auf Ihr gegenüber einstellen wollen: Hier kommen wieder wichtige Regeln, über die nachzudenken lohnt: 5. „Sei sexy, aber keine Hure“ 6. „Lass die Leute sich verlieben.“ 7. „Sei einfach ehrlich statt ängstlich.“ Was genau meinen wir damit? Wie soll man diese Regeln verstehen und anwenden? Das erklären wir gleich in aller Ruhe und wünschen viel Spaß beim Hören!
32 Minuten
Gibt es „Goldene Regeln“ im Umgang mit Interessenten? Unverrückbare Wahrheiten, die immer gelten und Profis und Amateuren Erfolg garantieren? Ja, es gibt sie. Nachdem unser Moderator Andi sein Haus so gut wie verkauft hat, konnte er in fast 100 Telefonaten und mehr als 50 Besichtigungen einige Muster erkennen, die auf fast alle Menschen zutreffen, die sich auf Ihre Immobilienanzeige melden – ganz gleich ob Sie Makler oder Eigentümer sind. Vom ersten Telefonat an bis zum Notartermin: Wir als Verkäufer agieren, reagieren, passen unser Verhalten der Situation ein Stück an. Aber wie? Wäre es nicht toll, diese Regeln zu kennen und ab morgen selbstsicherer und entschlossen aufzutreten und den Raum für Enttäuschungen minimal zu halten? Machen wir. Und Immo.FM kann noch mehr, denn unser erster Gast nach 30 Folgen ist kein geringerer als Andreas Crämer, der als Verkäufer seit mehr als 20 Jahren Häuser und Wohnungen im Wert von Dutzenden Millionen überall in Deutschland an Mann und Frau gebracht hat. Heute spendieren wir die ersten vier Regeln. Sie lauten: 1. Beginne mit dem Happy-End! 2. Verplempere Zeit am Telefon, nicht im Objekt! 3. Wenn ein Anrufer „sehr interessiert“ ist – lass es sein! 4. Alles geht in 12 Stunden! Was bedeutet das im Einzelnen? Nun, das müssen Sie selbst hören...
32 Minuten
Immobilienprofi Mirko Otto hat sich ja schon einmal in einer Sendung kritisch über den Mietspiegel geäußert. Wenn man sich seine Argumente anhört, dann ist es leicht, das ganze Konzept nur mit einem Kopfschütteln zu quittieren. Der Mietspiegel ist nicht nur unwissenschaftlich, auch sein Zustandekommen ist absolut fragwürdig. Man könnte einen Schimpansen mit Pfeilen auf Excel-Tabellen werfen lassen – der Nutzwert der Ergebnisse wäre womöglich ähnlich. Nun hat Europas größtes Zentrum für Immobilienwirtschaft eine Studie vorgelegt, die mit dem Mietspiegel endgültig aufräumt. Wie es sich für eine Schlüsselinstitution wie die „International Real Estate Business School“ (IREBS) gehört, wird nicht einfach gemeckert, sondern eine Lösung gezeigt, die sehr überzeugend scheint. Eine Kernforderung, die weniger trivial und populistisch ist als sie wirkt: „Politik raus aus dem Immobilienmarkt!“ Es wird ja gerne so getan, als ob die Mieten „explodieren“, „Wohnungsnöte“ werden ausgerufen und eine allgemeine Stimmung geschürt, die keinem Menschen weiterhilft. Da stört es natürlich, dass die tatsächlichen Zahlen anders aussehen. Aber auch ohne Politiker hätte man ja nicht sofort einen hilfreichen und belastbaren Mietspiegel. Wie aber könnte man das machen? Das erfahren Sie heute gewohnt kurzweilig und verständlich. So sind wir eben.
24 Minuten
Wie wir wissen, will unser Andi Karpinski sein geerbtes Herrenhaus demnächst verkaufen. In unserer letzten Ausgabe hatten wir schon viele Fragen beantwortet, heute geht es mitten im Eingemachten weiter. Wofür haften Sie als Verkäufer? Welche Aussagen müssen Sie im Vertrag festhalten, um auf der sicheren Seite zu sein? Wo können sich Fallstricke verstecken? Vielleicht hat es Sinn, die Wohnung oder das Haus noch einmal unter anderen Gesichtspunkten anzusehen. Wenn es dann einen Vertragsentwurf und bald darauf einen Notartermin gibt, gilt es, noch einige Fristen zu beachten. Wann aber ist der so genannte Lasten-/Nutzen-Wechsel zu vollziehen? Und wie sieht er aus? Und nicht zu vergessen: Wann bekommt man den Kaufpreis? Sie merken: Viele Grundsatzfragen in unserem Verkäufer-Einmaleins, wie immer reich garniert mit Praxisanekdoten vom Experten persönlich.
34 Minuten
Unser Moderator Andi Karpinski ist (teilweise fast) Im Glück, denn er glaubt, einen potentiellen Käufer für sein Haus gefunden zu haben. Nun geht es darum, den Verkauf richtig und reibungslos vorzubereiten. Wie aber macht er das richtig? Natürlich führen alle Wege zum Notar. Doch welchen nimmt man? Wer entscheidet das? Gibt es Unterschiede? Verschiedene Stundensätze vielleicht? Welche Unterlagen müssen Sie als Verkäufer bringen oder gar besorgen? Was passiert, wenn ein Erbe noch gar nicht im Grundbuch steht? Was wird aus alten Grundschulden aus der Zeit, als die Immobilie finanziert wurde? Was ist eine Löschungsbewilligung? Können Sie für irgendwelche Aussagen haften, die Sie bei der Besichtigung gemacht haben? Was passiert, wenn etwas mit der Immobilie nicht stimmt? Sie merken es ja: Fragen über Fragen. An einem ganz konkreten Praxisfall – nämlich dem altehrwürdigen Herrenhaus am Fährkrug – gehen wir alle Schritte einmal durch. Danach wissen Sie Bescheid.
12 Minuten
Heute beantworten wir Zuschauerfragen: Wie machen sich die Bestellerprinzip und Mietpreisbremse inzwischen bemerkbar und: Wie lüftet man im Sommer einen Keller? Vorab. Die Botschaft scheint bei allen angekommen zu sein: Angebote mit Provision finden sich tatsächlich nicht mehr in den gängigen Internetportalen. Das von der Regierung adressierte Symptom wurde also abgestellt. Was nun? Natürlich arbeiten die Makler – die ja genug Zeit hatten, sich auf die neue Situation einzustellen – nicht plötzlich kostenlos. Allerdings ist zu bemerken, dass doch hier und da eine kleine Schockstarre auf Seiten der Eigentümer eingetreten ist. So sind manche durchaus präsente Anzeigen mittlerweile verschwunden. Wir bemerken einen Trend, dass Eigentümer selbst die Dinge in die Hand nehmen. Allerdings sind hier auch schon erst leichte Hemdsärmeligkeiten zu beobachten, beispielsweise dann, wenn nur dann Besichtigungen möglich sind, wenn der Eigentümer erst aus dem idyllischen „Weiß-ich-nicht-wo“ mal wieder nach Berlin zum Shoppen kommt. Aber das alles wird sich geben – schließlich wird ja jetzt (wie Sie längst wissen) dank der Mietpreisbremse Wohnraum wieder bezahlbar. Was hat sich hier getan? Nix. Die Preise sind so gut wie überall die gleichen wie zuvor. Die Mietpreisbreme ist kaum zu sehen. Mietervereine hingegen feiern ihre Sternstunde und laden offenherzig ein, die bestehenden Mietpreise zu prüfen und bei „Ungerechtigkeiten“ dem Vermieter dermaßen den Marsch zu blasen, dass er sich am Morgenchampagner verschluckt. Warten wir ab, was passiert. Derweil warten die Vermieterverbände gelassen darauf, dass überhaupt erste Klagen vor Gericht landen – und wie sie entschieden werden. Ob Sie Ihren Keller im Sommer besser ordentlich durchlüften sollen oder die Fenster lieber geschlossen halten und die Kälte bewahren – das hören Sie von unserem „Ranga Yogeshwar der Immobilien“ in unserer heutigen Folge.
17 Minuten
Na? Schon die persönliche Bilanz aus der vergangenen Folge erstellt? Prima. Was sind die Ferien doch wieder ergiebig! Nachdem Sie nun Ihre Bilanz kennen, geht es heute – um im Jargon der "Rechnungs-Wesen" zu bleiben zur „Gewinn- und Verlustrechnung“. Lassen wir kurz das Vermögen mal Vermögen sein und kommen zu dem Geld, was in jedem Monat kommt oder geht. ...und wie viel können Sie? „Das Ziel muss man eher kennen als die Bahn.“ Soll heißen: Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, müssen Sie ermitteln, wie hoch Ihre monatliche Belastung eigentlich sein kann. Schließlich bringt es nichts, wenn Sie Ihre Traumimmobilie finanzieren und danach fortan jeden Abend Reis essen (es sei denn, die Immobilie liegt in China). Dabei geht es nicht nur um Ihre eigenen Einschätzungen, denn merke: Ihre Einschätzung ist der Bank (leider) egal. Sie hat ihre eigenen Rechenwege, um Ihre finanzielle Belastbarkeit auszurechnen. Es hat also Sinn, direkt einmal eine Selbstauskunft einer Bank auszufüllen und das Ergebnis auf sich wirken zu lassen. Ihr Gastgeber Mirko Otto, der schon einige kleinere und größere Objekte hat finanzieren lassen, erklärt, was Sie zu den einzelnen Positionen wissen sollten. Quasi eine Ausfüllhilfe de Luxe. Hallo, Herr Kaiser?! Nachdem Sie anschließend wissen, was Sie sich aus Ihrer und aus Sicht der Bank leisten können (oder: können sollten), geht der nächste Weg tatsächlich zur Bank – ganz unverbindlich. Sie haben ja – zumindest in unserer Vorgehensweise – Ihr Wunschobjekt noch gar nicht gefunden. Das wäre ja auch vorschnell, denn Sie wussten bis eben ja noch nicht, wie Sie das stemmen sollen – und, was der Bankmensch Ihnen noch dazwischenredet. Sie treten also nicht als Bittsteller auf, der jetzt ganz dringend (vielleicht dem Partner im Nacken) einem Verkäufer schnell eine Zusage bringen muss, sondern als unfassbar entspannter, gut vorbereiteter Kunde von morgen...
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