Streitthema
Podcast-Werbung: Wettbewerbszentrale schaltet sich ein
Schleichwerbung und moralische Grauzonen: Die Wettbewerbszentrale zieht Konsequenzen bei intransparenter Podcast-Vermarktung. Währenddessen diskutiert die Medienwelt über das Selbstverständnis von Journalisten und fragt: Wie viel Host-Read verträgt Journalismus?
Das Thema Podcast-Werbung erhitzt aktuell die Gemüter. Viele Branchenvertreter diskutieren insbesondere darüber, welche Werbeformen für Journalisten angemessen sind. Die Debatte entzündete sich an einem Kommentar des Journalisten, Podcasters und Unternehmers Gabor Steingart. Der kritisierte wortstark den Umstand, dass Journalisten Host Read-Werbung vortragen – seiner Meinung nach ein Tausch von "Glaubwürdigkeit gegen Geld".
Steingart verglich Journalisten, die Werbebotschaften in Podcasts vortragen, mit Prostituierten und vergrämte somit seine einstige Wegbegleiterin, Dagmar Rosenfeld, die mittlerweile den Podcast Machtwechsel führt. Sowohl Meedia als auch Übermedien begleiten die Diskussion und umreißen die unterschiedlichen Perspektiven.
Aus alledem resultierten zwei Fragen. Erstens: Wie, wenn nicht durch Werbung, können Medienproduktionen sich heutzutage refinanzieren? Und zweitens: Wie glaubwürdig sind Journalisten, die gleichzeitig selbst Werbung machen? Schließlich sollten redaktionelle und werbliche Inhalte eigentlich strikt getrennt voneinander sein.
Podcast-Werbung: Im Dilemma zwischen Ethik und Refinanzierung
In einem etwas anders gelagerten, aber nicht vollkommen artfremden Fall schaltete sich nun die Wettbewerbszentrale ein. Wie der Wirtschaftsverband auf seiner Website bekanntgab, habe er sich jüngst in einem Fall von Schleichwerbung gegen einen Podcaster engagiert.
Der nicht namentlich genannte Podcaster habe in seiner Show einen Werbeblock eingebaut, der nicht als Werbung zu erkennen gewesen sei. Podcaster sind, wie alle anderen Creator auch, rechtlich dazu verpflichtet, Werbung als solche erkennbar zu machen. In den meisten Podcasts geschieht das durch einen Hinweis oder ein akustisches Signal. Sowie Hinweis als auch Signal sollen aber laut Wettbewerbszentrale in diesem Fall gefehlt haben. Infolge einer Beanstandung habe der Podcaster sich zur Unterlassung verpflichtet.
Im Fall der Wettbewerbszentrale ging es demnach vorwiegend darum, wie Werbung vorgetragen werden darf und soll. Der Podcaster Gabor Steingart hingegen zielt eher auf die Frage ab, welche Werbeform zum Repertoire podcastender Journalisten zählen sollte. Im Kern geht es aber in beiden Fällen um Glaubwürdigkeit und somit um das Vertrauen der Hörer – ein kostbares und schützenswertes Gut.