Beendigungsgespräch Teil 3: Vom Nein bis zur Unterschrift
– Aufhebungsverträge verhandeln und wirksam abschließen
Im dritten und letzten Teil unserer Serie zum rechtssicheren
Beendigungsgespräch geht es um die entscheidenden Schritte
zwischen dem ersten Angebot und einer belastbaren Vereinbarung.
Ich zeige Ihnen, warum ein Nein noch nicht das Ende der
Verhandlung sein muss – und weshalb selbst eine Einigung an einem
vermeidbaren Formfehler scheitern kann.
Darum geht es in dieser Folge
Wie finden Sie heraus, woran die Zustimmung des Mitarbeiters
wirklich scheitert? Wir sprechen über die richtige Frage im
richtigen Moment, über das Aushalten von Stille und darüber,
warum neue Informationen auch eine bereits vorbereitete
Kündigungsentscheidung beeinflussen können.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer zunächst nicht unterschreibt
und später doch zustimmen möchte? Sie erfahren, wann das
ursprüngliche Angebot erlischt, weshalb aus einer verspäteten
Annahme ein neues Angebot werden kann und warum Scan und
elektronische Signatur für den Aufhebungsvertrag nicht
ausreichen.
Anschließend schauen wir auf den Vertragsinhalt:
Beendigungsdatum, Freistellung, Abfindung, Zeugnis und offene
Ansprüche. Besonders wichtig sind die Grenzen von
Ausgleichsklauseln und das BAG-Urteil zum gesetzlichen
Mindesturlaub.
Die Folge richtet sich an Arbeitgeber, Geschäftsführer,
Führungskräfte und Personalverantwortliche, die Trennungen
verhandeln und unnötige arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen
vermeiden möchten.
Solche Gespräche selbst führen lernen – oder
Unterstützung bekommen
Vielleicht hatten Sie beim Zuhören schon ein konkretes Gespräch
vor Augen. Sie kennen die rechtlichen Grenzen, möchten sich aber
auch in der Verhandlung sicherer fühlen.
Das lässt sich lernen und üben. In einem persönlichen Coaching
oder Gruppencoaching arbeiten wir an den Situationen, die Sie
wirklich beschäftigen. Wir bereiten Gespräche vor, spielen
mögliche Verläufe durch und schauen, wie Sie Ihre Interessen
vertreten und trotzdem im Kontakt mit Ihrem Gegenüber bleiben.
Sie möchten das Gespräch nicht selbst führen? Auch dafür sind wir
da. Unser Team Arbeitsrecht bei Wulf & Collegen übernimmt die
Vorbereitung und Führung solcher Gespräche für Sie. Gemeinsam
klären wir Ihre Ziele und Ihren Verhandlungsspielraum. Unser Ziel
ist eine tragfähige Einigung, möglichst ohne Streit vor dem
Arbeitsgericht.
Schreiben Sie mir gerne
an info@kanzlei-wulf.de.
Die ersten beiden Teile der Serie
Teil 1 – Was Arbeitgeber im Beendigungsgespräch dürfen:
https://www.youtube.com/watch?v=PH_GL6OghMU
Teil 2 – Wenn die Unterschrift wackelt: Anfechtung, Drohung und
Täuschung:
https://www.youtube.com/watch?v=KKZyhwYv67Q
Entscheidung und Rechtsgrundlagen
BAG, Urteil vom 03.06.2025 – 9 AZR 104/24
Schriftform des Aufhebungsvertrages und Unterzeichnung:
§ 623 BGB: § 126 BGB:
Erlöschen des Angebots, Annahmefrist und verspätete Annahme:§ 146
ff BGB
Kontakt und weitere Informationen
Sandro Wulf
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter
Mediator
Rechtsanwälte Wulf & Collegen | Magdeburg und Stendal
Kanzlei und Blog: https://kanzlei-wulf.de/
Kontakt: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/
Ratgeber zum Beendigungsgespräch:
https://kanzlei-wulf.de/ratgeber/arbeitsrecht-arbeitgeber/beendigungsgespraech-vor-kuendigung/
LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/
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Abonnieren Sie „Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht“,
bewerten Sie den Podcast und empfehlen Sie die Serie gerne an
Menschen weiter, die in Ihrem Unternehmen Verantwortung für
solche Gespräche tragen.
Gestalten ist besser als streiten.
Hinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und
ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.
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