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Der Aufhebungsvertrag ist unterschrieben. Die Trennung scheint
geregelt. Und zwei Tage später liegt ein Anwaltsbrief auf dem
Tisch: „Wir fechten den Aufhebungsvertrag an.“

Was bleibt jetzt von der vermeintlich sicheren
Lösung?

In Teil 2 unserer Serie zum rechtssicheren Beendigungsgespräch
zeige ich, Sandro Wulf, warum ein Aufhebungsvertrag trotz
Kündigungs- und Strafanzeigendrohung Bestand haben kann – und
weshalb eine rechtlich nicht tragfähige Kündigungsdrohung die
Vereinbarung zu Fall bringen kann.

Im Mittelpunkt stehen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts und
ein dokumentierter Fall des Arbeitsgerichts Kassel. Zwei
Gespräche, zwei unterschiedliche Ergebnisse. Der entscheidende
Unterschied liegt nicht allein im Ton des Gesprächs, sondern
insbesondere in der rechtlichen Tragfähigkeit der angekündigten
Konsequenzen. Das Bundesarbeitsgericht

Das erfahren Sie in dieser Folge

Kündigungsdrohung und
Strafanzeige: Welche Tatsachen und rechtlichen
Grenzen Arbeitgeber beachten müssen – und warum die angedrohte
Kündigung nicht schon mit Sicherheit vor Gericht Bestand haben
muss.

Täuschung: Warum eine rechtliche
Einschätzung etwas anderes ist als bewusst erfundene Tatsachen.

Unfaires Verhandeln: Weshalb Anfechtung
und Schadensersatz getrennt geprüft werden müssen und welche
Bedeutung die freie Entscheidung des Mitarbeiters hat.

Gesprächspraxis: Wie Pausen, der Wunsch
nach Rechtsrat und die Abgrenzung zur Anhörung vor einer
Verdachtskündigung einzuordnen sind. Eingefügter
Text Eingefügter Text

Außerdem: Warum die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB bei
der Androhung einer fristlosen Kündigung wichtig werden
kann. Gesetze im Internet

Die Folge richtet sich an Arbeitgeber, Geschäftsführer,
HR-Verantwortliche, Personalabteilungen und Führungskräfte, die
Beendigungsgespräche vorbereiten und Aufhebungsverträge belastbar
verhandeln möchten.

Die Serie

Teil 1: Was Arbeitgeber im
Beendigungsgespräch dürfen.

Auf YouTube ansehen:

https://www.youtube.com/watch?v=PH_GL6OghMU

Teil 2: Wenn die Unterschrift wackelt –
Anfechtung, Drohung, Täuschung.

Ausblick auf Teil 3: Was tun, wenn der
Mitarbeiter Nein sagt? Außerdem: Schriftform, Vertragsinhalt und
meine fünf Regeln für das Beendigungsgespräch. Eingefügter
Text

Entscheidungen und Rechtsgrundlagen

BAG, Urteil vom 24.02.2022 – 6 AZR 333/21

Kündigungs- und Strafanzeigendrohung, sofortige Annahme und Gebot
fairen Verhandelns; insbesondere Rn. 14–20 und 24–32.

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-333-21/

Ergänzende Grundlage: BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR
75/18

Gebot fairen Verhandelns und Rechtsfolgen einer
Pflichtverletzung; insbesondere Rn. 31–43.

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-75-18/

Anfechtungs- und Schadensersatzrecht sind dabei
auseinanderzuhalten. Das Bundesarbeitsgericht

Kontakt und weitere Informationen

Sandro Wulf – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
und zertifizierter Mediator

Rechtsanwälte Wulf & Collegen | Magdeburg und Stendal

E-Mail: info@kanzlei-wulf.de

Kanzlei: https://kanzlei-wulf.de/

Kontakt: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/

Ratgeber zum Beendigungsgespräch:

https://kanzlei-wulf.de/ratgeber/arbeitsrecht-arbeitgeber/beendigungsgespraech-vor-kuendigung/

Spotify – „Einfach Recht“:

https://open.spotify.com/show/6DT5FNmnN7k46IQvgPppMO

YouTube:

https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379

LinkedIn – Sandro Wulf:

https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/

Instagram – Wulf & Collegen:

https://www.instagram.com/kanzleiwulf/

Facebook – Einfach Recht:

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Arbeitsrecht!“, bewerten Sie den Podcast und empfehlen Sie die
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Personalabteilung weiter.

Gestalten ist besser als streiten.

Hinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und
ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

#Arbeitsrecht #Aufhebungsvertrag #Beendigungsgespräch
#Arbeitgeber #HR #EinfachRecht
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„Teil 2 - Beendigungsgespräch Rechtssicher!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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