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Die Rechtsanwältin über neue Regeln für Nachhaltigkeitswerbung,
die Zukunft von Gütesiegeln und die Frage, was Unternehmen
künftig noch als „grün“ oder „klimaneutral“ bewerben dürfen.
Gabriela Staber ist bei CMS Rechtsanwälte unter anderem auf
Wettbewerbs- und Markenrecht spezialisiert und berät Unternehmen
zur EmpCo-Richtlinie, deren neue Vorgaben ab 27. September 2026
in Österreich gelten sollen. Im Zentrum des Gesprächs steht die
Frage, wie sich Greenwashing verhindern lässt, ohne dass
Unternehmen auf die Kommunikation ihrer tatsächlichen
Umweltleistungen verzichten müssen. Staber erklärt, warum
pauschale Umweltaussagen genauer begründet werden müssen, weshalb
CO₂-Kompensation ein Produkt nicht mehr zum „klimaneutralen“
Produkt machen darf und welche Anforderungen künftig für
Nachhaltigkeitssiegel gelten.  

Besonders für Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelbetriebe
wird es konkret: Was braucht ein glaubwürdiges Gütesiegel, wann
kann die Bezeichnung „Bio-Hotel“ problematisch werden und weshalb
können selbst Bilder von grünen Wiesen oder die Aufmachung einer
Verpackung eine irreführende Umweltaussage vermitteln? Auch
mögliche Klagen, Übergangsregelungen und erste Schritte für
Unternehmen kommen zur Sprache.  

Aufgezeichnet wurde die Folge bei Hans & Fritz, dem Heurigen
von Fritz Wieninger in den Wiener Weingärten. Wieninger serviert
zwischendurch Beef Tatar und Ceviche aus der Küche von Juan
Amador sowie einen Grünen Veltliner vom Steinberg. Als Obmann von
respekt-BIODYN spricht er außerdem über unabhängige Kontrollen im
Weinbau und den bürokratischen Aufwand, den mehrfach
durchgeführte Prüfungen für kleinere Betriebe bedeuten. 

Gabriela Staber:
https://cms.law/de/aut/people/gabriela-staber 

Wieninger am Nussberg:
https://gaumenhoch.at/gastronomie/wieninger-am-nussberg/ 

respekt-BIODYN:
https://www.respekt-biodyn.bio/de/gemeinschaft.html 
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„Darf man noch mit „nachhaltig“ werben?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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