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  3. 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) Podcast
  4. Episode 128: Kündigungsschutz für Hochverdiener, Zukunft der Altersteilzeit und politische Demonstrationen während der Arbeitszeit
In dieser Episode geht es um:

1. Neue Beendigungsmöglichkeiten: Kein Kündigungsschutz
mehr für Hochverdiener?

Die Bundesregierung plant eine Reform des Kündigungsschutzes für
besonders gut verdienende Beschäftigte. Betroffen sein sollen
Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als dem
1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung. Nach den bisherigen Ankündigungen würde dies
aktuell Beschäftigte mit einem Jahresgehalt von mehr als 177.450
Euro betreffen. Künftig sollen Arbeitgeber bei sozial
ungerechtfertigten Kündigungen die gerichtliche Auflösung des
Arbeitsverhältnisses beantragen können, ohne hierfür einen
besonderen Grund darlegen zu müssen. Im Gegenzug wäre eine
Abfindung zu zahlen. Der allgemeine Kündigungsschutz würde damit
allerdings nicht vollständig entfallen. Sonderkündigungsschutz,
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie die sonstigen
Anforderungen an eine wirksame Kündigung blieben weiterhin
bestehen. Für Arbeitgeber könnte die Reform vor allem mehr
Planungssicherheit schaffen und das Risiko hoher
Annahmeverzugslohnansprüche reduzieren. Gleichzeitig bleiben
zahlreiche Detailfragen offen, etwa zur Berechnung der
Einkommensgrenze oder zur Anwendung auf bestehende
Arbeitsverhältnisse.

2. Blockmodell vor dem Aus? Was HR jetzt wissen,
muss:

Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 Empfehlungen für
eine Reform der Altersteilzeit vorgelegt. Besonders relevant ist
dabei die Empfehlung, das Mindestalter für die Altersteilzeit von
55 auf 58 Jahre anzuheben und das bislang weit verbreitete
Blockmodell abzuschaffen. Beim Blockmodell leisten Beschäftigte
zunächst ihre Arbeit in vollem Umfang und werden anschließend für
die verbleibende Altersteilzeit vollständig freigestellt. Gerade
bei Restrukturierungen und der Nachfolgeplanung hat sich dieses
Modell in der Praxis bewährt. Sollte die Reform umgesetzt werden,
stünde künftig nur noch das klassische Teilzeitmodell zur
Verfügung, bei dem die Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit
hinweg reduziert wird. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf
Personalplanung, Wissenstransfer und bestehende betriebliche
Regelungen. Arbeitgeber sollten deshalb die weitere Gesetzgebung
aufmerksam verfolgen und bestehende Strategien zur Altersteilzeit
frühzeitig überprüfen.

3. Demonstration statt Arbeit: Welche Rechte und
Pflichten gelten?

Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen stellt sich in
vielen Unternehmen die Frage, wie mit Beschäftigten umzugehen
ist, die während der Arbeitszeit an politischen Demonstrationen
teilnehmen möchten. Zwar schützt die Versammlungsfreiheit das
Recht auf Teilnahme an friedlichen Demonstrationen, sie hebt
jedoch die arbeitsvertragliche Arbeitspflicht nicht auf. Eine
automatische Freistellung besteht daher grundsätzlich nicht.
Beschäftigte müssen Urlaub beantragen, Zeitguthaben nutzen oder
eine andere mit dem Arbeitgeber abgestimmte Lösung finden.
Arbeitgeber können freiwillig eine bezahlte oder unbezahlte
Freistellung gewähren, soweit keine anderen kollektiv- oder
individualrechtlichen Regelungen entgegenstehen. Bleiben
Arbeitnehmer ohne Zustimmung der Arbeit fern, handelt es sich
regelmäßig um unentschuldigtes Fehlen mit entsprechenden
arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Eine klare Kommunikation zu den
betrieblichen Möglichkeiten hilft dabei, Missverständnisse und
Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.

Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht
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Anregungen an: 7minutes@kliemt.de
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