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  3. 7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) Podcast
  4. Episode 134: Bonus trotz verfehlter Ziele? Die Fallstricke bei Zielvereinbarung und Zielvorgabe
In dieser Episode geht es um:

1. Zielvereinbarung oder Zielvorgabe: Warum
Kombinationsklauseln nicht mehr zulässig sind

Bei einer Zielvereinbarung legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die
Ziele gemeinsam fest, bei einer Zielvorgabe bestimmt sie der
Arbeitgeber allein und unterliegt dabei der gerichtlichen
Kontrolle. Laut BAG (Juli 2024) sind Klauseln, die beides
kombinieren, unzulässig. Arbeitgeber müssen sich entscheiden,
ernsthaft verhandeln, realistische Ziele anbieten und den Prozess
dokumentieren.

2. Rechtzeitigkeit: Wenn zu spät vorgegebene Ziele den
vollen Bonus kosten

Wer Ziele bei einer Zielvorgabe zu spät festlegt, haftet auf
Schadensersatz. Das BAG hielt eine Festlegung erst nach drei
Vierteln der Zielperiode für zu spät. Arbeitgeber sollten Ziele
spätestens zu Beginn jeder Zielperiode schriftlich mitteilen und
dies dokumentieren.

3. Unternehmensziele: Die interne Festlegung genügt
nicht

Laut BAG (April 2026) müssen auch Unternehmensziele den
Beschäftigten aktiv mitgeteilt werden. Geschieht das nicht, wird
bei der Schadensberechnung unterstellt, dass die Ziele erreicht
wurden. Der Arbeitgeber muss das Gegenteil konkret beweisen, ein
pauschaler Hinweis auf die wirtschaftliche Lage genügt nicht.

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Weltweit

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„Episode 134: Bonus trotz verfehlter Ziele? Die Fallstricke bei Zielvereinbarung und Zielvorgabe“

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