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Seit dem 2. August gilt Artikel 50 vom EU AI Act, und seitdem
hält sich hartnäckig die Behauptung, ab jetzt müsse alles
gekennzeichnet werden, was mit KI entstanden ist. Das stimmt
nicht: Ich gehe die Leitlinien der EU-Kommission durch und zeige
dir drei Fragen, mit denen du jeden Fall selbst einsortierst, vom
generierten Bild auf deiner Website über den Blogtext bis zum
Chatbot.

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Ich bin Jannis Gerlinger. In den letzten knapp 20 Jahren habe ich
hunderte erfolgreiche Projekte für kleine und mittelständische
Unternehmen umgesetzt. Als TÜV-zertifizierter Experte für
Verkaufspsychologie verstehe ich nicht nur die Technik, sondern
auch wie deine Kunden denken und kaufen.

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Mit Agentic Coding entlaste ich deine Mitarbeiter, spare dir Zeit
und steigere deinen Umsatz, mit fertigen Lösungen für den
Mittelstand. Von Prozessautomatisierung über
KI-Telefonassistenten bis zur individuellen Software.

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00:00 Intro: Was seit dem 2. August wirklich gilt

02:48 Die drei Fragen, die jeden Fall entscheiden

04:11 Vier Pflichten, zwei davon sind nicht deine

07:01 Frage 2: Sieht es aus wie eine echte Aufnahme?

13:15 Frage 3: Geht es um ein öffentliches Thema?

15:05 Der Ausweg: Wenn ein Mensch den Text wirklich prüft

16:53 Wann der Chatbot sich nicht zu erkennen geben muss

19:45 Die Form: Ein Hinweis, den man suchen muss, zählt nicht

22:25 Was du gar nicht darfst, auch nicht mit Label

23:10 Bußgeld, Bundesnetzagentur und der Wettbewerber

24:49 Die drei möglichen Ergebnisse

27:24 Fazit: Womit du weiterarbeiten kannst
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„KI-Kennzeichnung im EU AI Act: Das MUSST du wissen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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