Beschreibung
vor 2 Wochen
Weiter geht’s mit unserer dreißigminütigen BFH-Reihe und mit den
aus unserer Sicht wesentlichen Urteilen, die im Juni und Juli vom
Bundesfinanzhof veröffentlicht worden sind.
Den Auftakt macht ein verfahrensrechtlicher Fall: In II R
38/23 hatte der BFH zu klären, wie viele Gebühren im
Zuge einer verbindlichen Auskunft festgesetzt werden dürfen, wenn
ein mehraktiges Geschehen – etwa eine in mehreren Schritten
vollzogene vorweggenommene Erbfolge – abgefragt wird.
Eher leichte Kost bietet X R 23/24: Können
Sonderabzugsbeträge nach § 10f EStG für die Sanierung eines
Baudenkmals zur Eigennutzung auf Erben übergehen?
Komplexer eine Rechtsprechungsänderung zur Steuerpflicht von
Zinsanteilen in gestundeten Kaufpreisforderungen in VIII
R 30/24: Muss bei Ratenzahlungsvereinbarungen im Zuge
des Verkaufs von unentgeltlich erworbenen Assets zwangsläufig ein
ertragsteuerlicher Zinsanteil nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
angesetzt werden?
Nur kurz angerissen: I R 11/24 und die Frage,
wie das Tatbestandsmerkmal des Nahestehens im Sinne von § 8b Abs.
3 Satz 5 KStG bei Beteiligung natürlicher Personen auszulegen
ist.
Grunderwerbsteuer: In II R 2/23 ging es um die
Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG – konkret um die Frage, ob
eine Erbengemeinschaft als herrschendes Unternehmen anzusehen
ist, worauf es am Ende nicht ankam.
Der Vollständigkeit halber streifen wir IV R
3/23: Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein
Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG bereits in der notariellen
Urkunde über die Umwandlung gestellt werden kann – und ob
Übernahmeverluste in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sind.
Im Bewertungsrecht besprechen wir zwei Entscheidungen: II
R 17/23 betrifft die Frage, ob eine wegen eines
Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße als außerordentlicher
Aufwand dem Ausgangswert hinzuzurechnen ist. In II R
2/24 stellte sich die Frage, ob Verzugszinsen bei der
Anteilsbewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren
vollumfänglich berücksichtigt werden können.
Den Abschluss bilden zwei erbschaft- und schenkungssteuerliche
Urteile: II R 1/22 widmet sich der Frage, ob die
Festsetzung der Erbschaftsteuer ausnahmsweise aus sachlichen
Billigkeitsgründen unterbleiben kann. Und in II R
27/22 geht es um die Schenkung einer
Kapitallebensversicherung: Lässt sich ein vom Schenker
vorbehaltener Nießbrauch am Rückkaufswert vom steuerpflichtigen
Wert der Bereicherung abziehen?
Viel Spaß beim Hören!
Noch ein kurzer Hinweis: Bei einer Tonspur wird's leider etwas
kratzig. Das war das Mikro, nicht der Inhalt. Nächstes Mal geht's
besser.
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