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„AusgeKIGt“ – und nun?

Liebe Eltern,

vielleicht haben Sie von uns die Information erhalten, dass Ihr
Kind in den sogenannten KIG-Grad 2 eingestuft
wurde. Und nun stellt sich verständlicherweise die Frage: Was
bedeutet das eigentlich?

KIG steht für Kieferorthopädische Indikationsgruppen.

Der Schweregrad 2 beschreibt leichtere Zahn- und
Kieferfehlstellungen, die medizinisch durchaus
behandlungsbedürftig sind – deren Kosten jedoch von den
gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Zu KIG 2 zählen unter anderem:

Distale Bisslage: Die oberen Schneidezähne
stehen drei bis sechs Millimeter vor den unteren.

Offener Biss: Zwischen den oberen und
unteren Frontzähnen bleibt ein Abstand von bis zu zwei
Millimetern.

Tiefer Biss: Die oberen Schneidezähne
überlappen die unteren um mehr als drei Millimeter und
berühren möglicherweise das Zahnfleisch.

Kopfbiss: Die Seitenzähne treffen Kante auf
Kante aufeinander.

Engstand mit einer Kontaktpunktabweichung
von ein bis drei Millimetern.

Platzmangel im Kiefer bis zu drei
Millimetern.

Diese Befunde wirken auf den ersten Blick vielleicht „nicht so
schlimm“, können jedoch langfristig funktionelle oder ästhetische
Nachteile mit sich bringen.

Eine wichtige Information:

Zahn- und Kieferfehlstellungen wachsen sich in der Regel
nicht von selbst aus.

Ohne Behandlung bleiben sie bestehen – oder können sich im Laufe
des Wachstums sogar verstärken.

Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht
übernimmt, empfehlen wir aus fachlicher Sicht eine Behandlung.

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der gesetzlich geregelten
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Selbstverständlich besprechen wir mit Ihnen transparent alle
anfallenden Kosten und finden gemeinsam eine sozial verträgliche
Zahlungsvereinbarung.

Unser Ziel ist es, Ihrem Kind langfristig eine gesunde Funktion,
stabile Zahnstellung und ein schönes Lächeln zu ermöglichen.
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„„AusgeKIGt“ – und nun?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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