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Justitias Töchter. Der Podcast zu feministischer Rechtspolitik
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Beschreibung
vor 6 Tagen
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 218 StGB
grundsätzlich verboten. Doch unter bestimmten Voraussetzungen
bleibt ein Abbruch straffrei. Die vom Bundesgesundheitsministerium
in Auftrag gegebene ELSA-Studie deckt gravierende Defizite in der
Beratung und Versorgung ungewollt Schwangerer auf, obwohl
Krankenhäuser einen öffentlichen Versorgungsauftrag erfüllen
müssen. So hat das Klinikum Lippstadt seinen Ärzt*innen
beispielsweise verboten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. In
Folge 59 sprechen Dana und Selma mit Prof. Dr. Anna Katharina
Mangold über die Versorgungslage in Bezug auf den
Schwangerschaftsabbruch, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die
Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität und die Frage, ob
gemischtkonfessionelle Krankenhäuser ihren Ärzt*innen die
Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verbieten dürfen.
grundsätzlich verboten. Doch unter bestimmten Voraussetzungen
bleibt ein Abbruch straffrei. Die vom Bundesgesundheitsministerium
in Auftrag gegebene ELSA-Studie deckt gravierende Defizite in der
Beratung und Versorgung ungewollt Schwangerer auf, obwohl
Krankenhäuser einen öffentlichen Versorgungsauftrag erfüllen
müssen. So hat das Klinikum Lippstadt seinen Ärzt*innen
beispielsweise verboten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. In
Folge 59 sprechen Dana und Selma mit Prof. Dr. Anna Katharina
Mangold über die Versorgungslage in Bezug auf den
Schwangerschaftsabbruch, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die
Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität und die Frage, ob
gemischtkonfessionelle Krankenhäuser ihren Ärzt*innen die
Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verbieten dürfen.
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