Ausnahme für Feuerwerk in Brunnen trotz Waldbrandgefahr
vor 3 Wochen
Die Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz bleibt über den 1. August
hinaus auf Stufe 4, es gilt ein Feuerwerksverbot. Ausgenommen ist
das 1.-August-Feuerwerk auf dem See in Brunnen. Es wird von einem
professionellen Veranstalter auf dem Wasser durchgeführt ...
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Regionaljournal Zentralschweiz
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Beschreibung
vor 3 Wochen
Die Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz bleibt über den 1. August
hinaus auf Stufe 4, es gilt ein Feuerwerksverbot. Ausgenommen ist
das 1.-August-Feuerwerk auf dem See in Brunnen. Es wird von einem
professionellen Veranstalter auf dem Wasser durchgeführt und
verfügt über ein Sicherheitskonzept. Weiter in der Sendung: · Die
Stadt Luzern soll ein Badeangebot für FINTA-Personen prüfen. · Das
Luzerner Kriminalgericht verweist einen Brandstifter des Landes.
hinaus auf Stufe 4, es gilt ein Feuerwerksverbot. Ausgenommen ist
das 1.-August-Feuerwerk auf dem See in Brunnen. Es wird von einem
professionellen Veranstalter auf dem Wasser durchgeführt und
verfügt über ein Sicherheitskonzept. Weiter in der Sendung: · Die
Stadt Luzern soll ein Badeangebot für FINTA-Personen prüfen. · Das
Luzerner Kriminalgericht verweist einen Brandstifter des Landes.
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