Ausnahme für Feuerwerk in Brunnen trotz Waldbrandgefahr
vor 20 Stunden
Die Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz bleibt über den 1. August
hinaus auf Stufe 4, es gilt ein Feuerwerksverbot. Ausgenommen ist
das 1.-August-Feuerwerk auf dem See in Brunnen. Es wird von einem
professionellen Veranstalter auf dem Wasser durchgeführt ...
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Beschreibung
vor 20 Stunden
Die Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz bleibt über den 1. August
hinaus auf Stufe 4, es gilt ein Feuerwerksverbot. Ausgenommen ist
das 1.-August-Feuerwerk auf dem See in Brunnen. Es wird von einem
professionellen Veranstalter auf dem Wasser durchgeführt und
verfügt über ein Sicherheitskonzept. Weiter in der Sendung: · Die
Stadt Luzern soll ein Badeangebot für FINTA-Personen prüfen. · Das
Luzerner Kriminalgericht verweist einen Brandstifter des Landes.
hinaus auf Stufe 4, es gilt ein Feuerwerksverbot. Ausgenommen ist
das 1.-August-Feuerwerk auf dem See in Brunnen. Es wird von einem
professionellen Veranstalter auf dem Wasser durchgeführt und
verfügt über ein Sicherheitskonzept. Weiter in der Sendung: · Die
Stadt Luzern soll ein Badeangebot für FINTA-Personen prüfen. · Das
Luzerner Kriminalgericht verweist einen Brandstifter des Landes.
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