Ausnahme für Feuerwerk in Brunnen trotz Waldbrandgefahr

Ausnahme für Feuerwerk in Brunnen trotz Waldbrandgefahr

vor 20 Stunden
Die Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz bleibt über den 1. August hinaus auf Stufe 4, es gilt ein Feuerwerksverbot. Ausgenommen ist das 1.-August-Feuerwerk auf dem See in Brunnen. Es wird von einem professionellen Veranstalter auf dem Wasser durchgeführt ...
6 Minuten
0
0 0
Podcast
Podcaster

Beschreibung

vor 20 Stunden
Die Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz bleibt über den 1. August
hinaus auf Stufe 4, es gilt ein Feuerwerksverbot. Ausgenommen ist
das 1.-August-Feuerwerk auf dem See in Brunnen. Es wird von einem
professionellen Veranstalter auf dem Wasser durchgeführt und
verfügt über ein Sicherheitskonzept. Weiter in der Sendung: · Die
Stadt Luzern soll ein Badeangebot für FINTA-Personen prüfen. · Das
Luzerner Kriminalgericht verweist einen Brandstifter des Landes.
15
15
Episode teilen
Ausnahme für Feuerwerk in Brunnen trotz Waldbrandgefahr
Ausnahme für Feuerwerk in Brunnen trotz Waldbrandgefahr

Close