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Beschreibung
vor 4 Tagen
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, die Beihilfe zum
Suizid dagegen nicht. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen
Gesellschaft für Humanes Sterben, erklärt die Unterschiede und
erläutert, was dabei in der Praxis zu beachten ist. Von WDR 5.
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