Entscheid: Gebühren für Bernecker Grünabfuhr waren rechtswidrig

Entscheid: Gebühren für Bernecker Grünabfuhr waren rechtswidrig

vor 2 Tagen
Die St. Galler Gemeinde Berneck darf nicht von allen die gleiche Gebühr für die Grünabfuhr verlangen. Das geht aus einem jetzt öffentlichen Entscheid der kantonalen Verwaltungsrekurskommission hervor. Die Gemeinde hat daraufhin reagiert.
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vor 2 Tagen
Die St. Galler Gemeinde Berneck darf nicht von allen die gleiche
Gebühr für die Grünabfuhr verlangen. Das geht aus einem jetzt
öffentlichen Entscheid der kantonalen Verwaltungsrekurskommission
hervor. Die Gemeinde hat daraufhin reagiert. Weitere Themen: ·
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