Beschreibung
vor 2 Wochen
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Bianca ist Gesellschafter-Geschäftsführerin, ihr Gehalt bleibt im
angemessenen Rahmen – wo soll da bitte eine verdeckte
Gewinnausschüttung sein? Genau das ist der Fall, den viele in der
Prüfung übersehen.
Heute geht es um die formelle vGA: Nicht die Höhe des Gehalts ist
das Problem, sondern dass es rückwirkend erhöht wird – bei einer
beherrschenden Gesellschafterin. Wir gehen den Fall in Ruhe
durch, nah am Wortlaut der R 8.5 Abs. 2 KStR, und Du merkst
schnell, worauf Du künftig hellhörig wirst.
In dieser Folge erfährst Du:
was eine formelle vGA von der wirtschaftlichen (R 8.5 Abs. 1
KStR) unterscheidet
warum der beherrschende Gesellschafter (Beteiligung über 50 %)
hier der Schlüssel ist
warum die rückwirkende Gehaltserhöhung fremdunüblich ist – trotz
angemessener Höhe
wieso es an der klaren, im Voraus getroffenen Vereinbarung fehlt
wie Du die vGA für die betroffenen Monate berechnest und
außerbilanziell zurechnest
Als kleinen Perspektivwechsel schauen wir am Ende noch kurz, wie
sich der Fall aus Sicht von Bianca darstellt – danach wirst Du
bei jeder rückwirkenden Regelung automatisch stutzig.
Verstehen statt auswendig lernen – und beim Lernen lass
ich Dich nicht allein.
Über „Mit Vero zum Bilanzbuchhalter"
Hey, ich bin Vero – Dozentin für Nationale Abschlüsse und
Steuerrecht, IHK-Prüferin und Korrektorin. Seit Oktober 2023
begleite ich Dich hier jede Woche auf dem Weg zu Deiner
schriftlichen IHK-Bilanzbuchhalterprüfung. Mit Fachwissen,
Strategie und dem Versprechen: Beim Lernen lass ich Dich nicht
allein.
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