Kindsmord im Könizbergwald: Bundesgericht bestätigt Urteil
vor 2 Tagen
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Mutter die Mörderin
ihres Kindes ist. Die Indizien würden gegen die Mutter sprechen.
Das Bundesgericht bestätigt also die Arbeit der Vorinstanzen. Die
Mutter muss 18 Jahre ins Gefängnis.
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vor 2 Tagen
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Mutter die Mörderin
ihres Kindes ist. Die Indizien würden gegen die Mutter sprechen.
Das Bundesgericht bestätigt also die Arbeit der Vorinstanzen. Die
Mutter muss 18 Jahre ins Gefängnis. Weiter in der Sendung: ·
Kantonsparlament Freiburg: Trotz Fraktionswechseln sollen die Sitze
in den Kommissionen gleich bleiben. · Abschuss während des ganzen
Jahres: Bundesrat will unter gewissen Umständen den Wolfsschutz
weiter lockern.
ihres Kindes ist. Die Indizien würden gegen die Mutter sprechen.
Das Bundesgericht bestätigt also die Arbeit der Vorinstanzen. Die
Mutter muss 18 Jahre ins Gefängnis. Weiter in der Sendung: ·
Kantonsparlament Freiburg: Trotz Fraktionswechseln sollen die Sitze
in den Kommissionen gleich bleiben. · Abschuss während des ganzen
Jahres: Bundesrat will unter gewissen Umständen den Wolfsschutz
weiter lockern.
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