AG: Ermittler dürfen Handy-Daten nicht in jedem Fall auswerten
vor 20 Stunden
Ein Urteil des Aargauer Obergerichtes zeigt, die Staatsanwaltschaft
darf nicht einfach in jedem Fall Handy-Daten eines Verdächtigen
auswerten. Wiegt das Delikt nicht allzu schwer und gibt es andere
Ermittlungsansätze, dann müssten diese zuerst geprüft ...
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Beschreibung
vor 20 Stunden
Ein Urteil des Aargauer Obergerichtes zeigt, die Staatsanwaltschaft
darf nicht einfach in jedem Fall Handy-Daten eines Verdächtigen
auswerten. Wiegt das Delikt nicht allzu schwer und gibt es andere
Ermittlungsansätze, dann müssten diese zuerst geprüft werden. Die
weiteren Themen dieser Sendung: · Eine knappe Mehrheit der
Finanzkommission des Solothurner Kantonsparlamentes will, dass
Firmen auch künftig Kirchensteuern bezahlen müssen. · Die Aargauer
Politik macht sich weiterhin stark für einen schnellen A1-Ausbau
auf sechs Spuren; aber auch der Bahnausbau zwischen Aarau und
Zürich soll stabilisiert werden. · Bald gibt es unterschiedliche
Verkehrs-Tempi auf den Kantonsstrassen in Erlinsbach SO und
Erlinsbach AG.
darf nicht einfach in jedem Fall Handy-Daten eines Verdächtigen
auswerten. Wiegt das Delikt nicht allzu schwer und gibt es andere
Ermittlungsansätze, dann müssten diese zuerst geprüft werden. Die
weiteren Themen dieser Sendung: · Eine knappe Mehrheit der
Finanzkommission des Solothurner Kantonsparlamentes will, dass
Firmen auch künftig Kirchensteuern bezahlen müssen. · Die Aargauer
Politik macht sich weiterhin stark für einen schnellen A1-Ausbau
auf sechs Spuren; aber auch der Bahnausbau zwischen Aarau und
Zürich soll stabilisiert werden. · Bald gibt es unterschiedliche
Verkehrs-Tempi auf den Kantonsstrassen in Erlinsbach SO und
Erlinsbach AG.
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