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  4. Gesetzentwurf zum GEG: Das steht drin!
Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was jetzt wirklich beim
Heizungsgesetz passiert

Das Gebäudeenergiegesetz – besser bekannt als „Heizungsgesetz“ –
bekommt nicht nur einen neuen Namen, sondern auch eine neue
Richtung. Aus dem GEG wird das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz
GModG. Der Gesetzentwurf liegt seit dem 5. Mai 2026 offiziell vor
und damit startet jetzt das Gesetzgebungsverfahren.

In dieser Folge sprechen wir darüber:

warum das Inkrafttreten zum 1. Juli immer unwahrscheinlicher
wird,

welche Heizungen künftig erlaubt bleiben,

warum die 65%-Regel praktisch verschwindet,

was hinter der neuen „Bio-Treppe“ steckt,

welche Kostenrisiken künftig bei Öl- und Gasheizungen
entstehen,

was das Ganze für Vermieter und Eigentümer bedeutet,

und warum trotz aller Lockerungen die Richtung langfristig
klar bleibt.

Außerdem schauen wir uns an:

warum die Beratungspflicht für fossile Heizungen gestrichen
werden soll,

weshalb die kommunale Wärmeplanung an Bedeutung verliert,

und welche neuen Vorgaben für Neubauten bereits ab 2028 und
2030 geplant sind.

Die wichtigste Erkenntnis:

Das neue Gesetz wird deutlich technologieoffener – aber fossile
Heizungen werden über steigende CO₂-Kosten, Bio-Anteile und
Netzentgelte langfristig trotzdem immer teurer.

Eine Folge für Eigentümer, Investoren, Vermieter und alle, die
gerade überlegen, wie sie mit dem Thema Heizung und energetische
Sanierung umgehen sollen.

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„Gesetzentwurf zum GEG: Das steht drin!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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