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vor 1 Monat
️ Einfach Recht – Update: Entlastungsprämie 2026 – Was
sich jetzt geändert hat!
Podcast: Einfach Recht – Antworten rund ums
Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Wulf & Collegen | Fachanwalt für
Arbeitsrecht Sandro Wulf
Der Bundestag hat der Entlastungsprämie am 24. April 2026
zugestimmt. Was bedeutet das für Arbeitgeber, HR und
Geschäftsführung — und was ist jetzt zu tun?
In dieser kurzen Updatefolge von „Einfach Recht" knüpft
Rechtsanwalt Sandro Wulf unmittelbar an die zuletzt
veröffentlichte Folge zur Entlastungsprämie an und erklärt
ausschließlich, was sich seitdem verfahrensrechtlich und
inhaltlich geändert hat.
Aktueller Gesetzgebungsstand
Der Bundestag hat am 24. April 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU
und SPD zugestimmt. Der Bundesrat muss noch zustimmen — die
nächste reguläre Sitzung ist für den 8. Mai 2026 angesetzt. Eine
Zustimmung ist auf Basis der Bundesratszusammensetzung
realistisch, aber nicht garantiert.
Erweiterter Auszahlungszeitraum
Der begünstigte Zeitraum wurde verlängert: Die steuer- und
abgabenfreie Zahlung soll ab dem Tag nach der Verkündung des
Gesetzes bis zum 30. Juni 2027 möglich sein.
Praxishinweis: Jetzt noch nicht auszahlen
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11d EStG gilt erst ab dem Tag
nach der Verkündung. Vor diesem Zeitpunkt ausgezahlte Beträge
werden von der Begünstigung nicht erfasst. Wer die Steuerfreiheit
nutzen will, sollte die Verkündung abwarten.
Verlässliche Planungsperspektive
Für eine belastbare betriebliche Planung mit einem
Zwölfmonatshorizont sollte realistisch frühestens mit einem
Umsetzungsfenster ab dem 15. Juni 2026 kalkuliert werden.
Entscheidend ist nicht der Bundesratstermin, sondern die
Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Was ist jetzt zu tun?
Kriterien für eine sachlich begründete Differenzierung
vorbereiten
Kommunikationsstrategie entwickeln
Budgetplanung vornehmen
Bei bestehendem Betriebsrat: frühzeitige Abstimmung über die
Ausgestaltung einleiten
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Entlastungsprämie 2026 · § 3 Nr. 11d EStG · steuerfreie
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Arbeitnehmer · Entlastungsprämie Planung HR
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Sandro Wulf ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei
den Rechtsanwälten Wulf &
Collegen in Magdeburg und Stendal. Er berät
schwerpunktmäßig Arbeitgeber, Geschäftsführungen und
HR-Abteilungen in allen Fragen des individuellen und kollektiven
Arbeitsrechts.
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