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Beschreibung
vor 1 Woche
Privilegien sind eine feine Sache, auch für Provider auf den
Digitalmärkten. Aber wie immer im Leben lauert der Datenschutz
als Spielverderber schon an der nächsten Ecke bzw. in der
nächsten EuGH-Entscheidung. Unsere Compliance-Geeks Thorsten
Walter und Dr. Kim Manuel Künstner besprechen dieses Mal die
Russmedia-Entscheidung des EuGH zur Frage, ob sich Provider ihrer
datenschutzrechtlichen (Mit-)Verantwortlichkeit anhand des
Providerprivilegs aus der e-Commerce-Richtlinie und dem Digital
Services Act entziehen können. Was die Entscheidung für Provider,
den Konzerndatenschutz, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und
die Anonymität im Internet bedeutet, erfahren Sie in der
aktuellen Episode von RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER., dem
Compliance-Podcast von SCHULTE RECHTSANWÄLTE. Alle zwei Wochen
donnerstags beim Podcast-Anbieter Ihres Vertrauens.
Shownotes:
Anmeldung kostenloses Webinar zum Thema KI und Mitbestimmung (23.
April 2026 | 9:00 – ca. 10:15 Uhr):
https://www.schulte-lawyers.com/schulte-events/arbeitsrecht-kuenstliche-intelligenz
Neue Beratungspraxis Data, Digital und Governance:
https://www.schulte-lawyers.com/data-digital-governance
EuGH, Urteil vom 2. Dezember 2025, C‑492/23 – Russmedia:
infocuria.curia.europa.eu/tabs/document?source=document&text=&docid=306764&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=15316896
EU-Kommission leitet Verfahren nach DSA gegen PornHub & Co.
ein (PM vom 26. März 2026):
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_722
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