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Beschreibung
vor 6 Tagen
In Nordrhein-Westfalen dürfen derzeit keine Abschleppkosten erhoben
werden, da eine neue Gebührenverordnung rechtswidrig erlassen
wurde. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat diese
Entscheidung bestätigt und besagt, dass die entsprechenden
Tarifstellen nichtig sind.
https://newsflash24.de/politik/abschleppkosten-in-nrw-aktuelle-vorlage-widerspricht-der-gebuehrenverordnung/
werden, da eine neue Gebührenverordnung rechtswidrig erlassen
wurde. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat diese
Entscheidung bestätigt und besagt, dass die entsprechenden
Tarifstellen nichtig sind.
https://newsflash24.de/politik/abschleppkosten-in-nrw-aktuelle-vorlage-widerspricht-der-gebuehrenverordnung/
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