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Wie ich meinen Teil zur Veränderung beitragen möchte
Beschreibung
vor 1 Woche
Sie dürfen Ihre Exfrau versorgen - nur weil die gesetzlichen
Ansprüche es Ihnen ermöglichen, weniger zu zahlen müssen Sie
darauf nicht bestehen. Sie müssen auch nicht extra verheiratet
bleiben, damit Ihre Exfrau versorgt ist. Sie können sich scheiden
lassen und dennoch ihrer Verantwortung, die Sie in sich sehen,
nachkommen.
Bei Interesse an einer Beratung durch mich, tragen Sie sich unter
https://www.sonjaneitzel.de für ein kostenloses Erstgespräch ein
und ich prüfe, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.
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