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Wie ich meinen Teil zur Veränderung beitragen möchte
Beschreibung
vor 2 Tagen
Auch Ihr Urlaubsgeld wird im Unterhalt berücksichtigt, nicht nur
Ihr sonstiges Gehalt - das kann schnell zur Falle werden, wenn
Sie normalerweise Ihr Urlaubsgeld nicht im Alltag über das Jahr
hinweg mit ausgeben, sondern selbst auch als einmalige Zahlung
nutzen und planen.
Bei Interesse an einer Beratung durch mich, tragen Sie sich unter
https://www.sonjaneitzel.de für ein kostenloses Erstgespräch ein
und ich prüfe, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.
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