Journalisten als Staatsdiener - das Schriftleitergesetz
vor 1 Jahr
Wissen Sie, warum der Journalismus kein "geschütz…
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Wissen Sie, warum der Journalismus kein "geschützter Beruf" ist?
Warum also keine bestimmte Ausbildung zugrunde liegen muss? Das
liegt an Artikel 5 unseres Grundgesetzes, „Jeder hat das Recht,
seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten.“ Das ist unsere Pressefreiheit. Deshalb wird auch
immer wieder Kritik laut, wenn Journalistenschulen zu eindeutig von
bestimmten Stiftungen oder der öffentlichen Hand, ergo der
amtierenden Parteien finanziert werden. Vor 91 Jahren trat das
„Schriftleitergesetz“ im dritten Reich in Kraft. Die
Nationalsozialisten regelten, wer für die Öffentlichkeit schreiben
durfte. Die NS-Ideologie hatte dadurch leichtes Spiel. Sabrina
Khalil erinnert daran und liest den 2018 erschienen Beitrag bei der
Bundeszentrale für politische Bildung. Titel:
NS-Schriftleitergesetz: Journalisten als Staatsdiener Foto:
picture-alliance/akg
Warum also keine bestimmte Ausbildung zugrunde liegen muss? Das
liegt an Artikel 5 unseres Grundgesetzes, „Jeder hat das Recht,
seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten.“ Das ist unsere Pressefreiheit. Deshalb wird auch
immer wieder Kritik laut, wenn Journalistenschulen zu eindeutig von
bestimmten Stiftungen oder der öffentlichen Hand, ergo der
amtierenden Parteien finanziert werden. Vor 91 Jahren trat das
„Schriftleitergesetz“ im dritten Reich in Kraft. Die
Nationalsozialisten regelten, wer für die Öffentlichkeit schreiben
durfte. Die NS-Ideologie hatte dadurch leichtes Spiel. Sabrina
Khalil erinnert daran und liest den 2018 erschienen Beitrag bei der
Bundeszentrale für politische Bildung. Titel:
NS-Schriftleitergesetz: Journalisten als Staatsdiener Foto:
picture-alliance/akg
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