#278 Was sagt ein Errichter für Brandmeldeanlagen zu den geplanten Änderungen der 0833-1 - mit Michael Schatzl
vor 1 Woche
Beschreibung
vor 1 Woche
Smarte Planung oder mehr Aufwand? Stephan Wenzel spricht mit
Michael Schatzl (Elektro Schatzl Sicherheitstechnik) über die
geplanten Änderungen der DIN 0833-1 und was das für Errichter und
Betreiber bedeutet. Das sind die Key-Facts: • Kein Zurückrudern bei
den Intervallen: Die Idee, von quartalsmäßigen auf halbjährliche
Inspektionen umzustellen, wurde nach zahlreichen Einsprüchen
verworfen. Es bleibt bei vier Terminen pro Jahr (3x Inspektion, 1x
Wartung). • Die „Begehung“ rutscht rüber: Bisher war die Begehung
(Kontrolle der gesamten Anlage) Betreibersache. Mit der neuen Norm
wird sie klammheimlich Teil des Instandhaltungsvertrags und damit
Aufgabe des Errichters. • 100% Sichtprüfung: Bei der Begehung muss
das gesamte Objekt abgelaufen werden – eine echte Herausforderung
bei Hotels oder Schulen (Belegung/Ferien!). • Übergangsfrist
nutzen: Sobald die Norm erscheint, gilt eine einjährige
Übergangsfrist. Bestehende Altverträge müssen nicht zwingend
angefasst werden, für neue Verträge sollte die Begehung aber
separat kalkuliert werden. Fazit: Mehr Verantwortung für Errichter,
aber mit dem richtigen Mindset und klarer Kommunikation zum Kunden
ist das machbar! Jetzt reinhören und vorbereitet sein!
Michael Schatzl (Elektro Schatzl Sicherheitstechnik) über die
geplanten Änderungen der DIN 0833-1 und was das für Errichter und
Betreiber bedeutet. Das sind die Key-Facts: • Kein Zurückrudern bei
den Intervallen: Die Idee, von quartalsmäßigen auf halbjährliche
Inspektionen umzustellen, wurde nach zahlreichen Einsprüchen
verworfen. Es bleibt bei vier Terminen pro Jahr (3x Inspektion, 1x
Wartung). • Die „Begehung“ rutscht rüber: Bisher war die Begehung
(Kontrolle der gesamten Anlage) Betreibersache. Mit der neuen Norm
wird sie klammheimlich Teil des Instandhaltungsvertrags und damit
Aufgabe des Errichters. • 100% Sichtprüfung: Bei der Begehung muss
das gesamte Objekt abgelaufen werden – eine echte Herausforderung
bei Hotels oder Schulen (Belegung/Ferien!). • Übergangsfrist
nutzen: Sobald die Norm erscheint, gilt eine einjährige
Übergangsfrist. Bestehende Altverträge müssen nicht zwingend
angefasst werden, für neue Verträge sollte die Begehung aber
separat kalkuliert werden. Fazit: Mehr Verantwortung für Errichter,
aber mit dem richtigen Mindset und klarer Kommunikation zum Kunden
ist das machbar! Jetzt reinhören und vorbereitet sein!
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