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Beschreibung
vor 1 Monat
Die AfD hat vorm Verwaltungsgericht Köln einen Erfolg erzielt: Der
Verfassungsschutz darf sie vorerst nicht als "gesichert
rechtsextremistisch" einstufen. Der Ausgang des
Hauptsacheverfahrens muss abgewartet werden.
Verfassungsschutz darf sie vorerst nicht als "gesichert
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