Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (703): „Movie Money“ an der Ladenkasse: Wenn Spielgeld zur Straftat wird
Ein dickes Bündel 100-Euro-Scheine für ein paar Euro im Internet
bestellen – was als Partygag oder für Social-Media-Videos harmlos
beginnt, kann vor dem Strafrichter enden. Sogenanntes „Movie Money“
oder „Prop Money“ sieht echtem Geld oft zum Verwechseln
4 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Wochen
Ein dickes Bündel 100-Euro-Scheine für ein paar Euro im Internet
bestellen – was als Partygag oder für Social-Media-Videos harmlos
beginnt, kann vor dem Strafrichter enden. Sogenanntes „Movie Money“
oder „Prop Money“ sieht echtem Geld oft zum Verwechseln ähnlich.
Wer damit zu bezahlen versucht, begeht jedoch keinen
Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Ein aktuelles Urteil zeigt
nun […]
bestellen – was als Partygag oder für Social-Media-Videos harmlos
beginnt, kann vor dem Strafrichter enden. Sogenanntes „Movie Money“
oder „Prop Money“ sieht echtem Geld oft zum Verwechseln ähnlich.
Wer damit zu bezahlen versucht, begeht jedoch keinen
Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Ein aktuelles Urteil zeigt
nun […]
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