Mietpreisbremse bleibt – Karlsruhe stärkt den Gesetzgeber
Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung bis 2029 erfolglos:
Regulierung von Wiedervermietungsmieten ist rechtmäßig.
4 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Tagen
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Mietpreisbremse und
betont den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Für
Investoren bedeutet das: Regulatorische Eingriffe in Bestandsmieten
sind verfassungsrechtlich abgesichert – und bleiben ein zentraler
Faktor in der Strategieplanung bis mindestens 2029.
betont den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Für
Investoren bedeutet das: Regulatorische Eingriffe in Bestandsmieten
sind verfassungsrechtlich abgesichert – und bleiben ein zentraler
Faktor in der Strategieplanung bis mindestens 2029.
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