Mietpreisbremse bleibt – Karlsruhe stärkt den Gesetzgeber

Mietpreisbremse bleibt – Karlsruhe stärkt den Gesetzgeber

Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung bis 2029 erfolglos: Regulierung von Wiedervermietungsmieten ist rechtmäßig.
4 Minuten

Beschreibung

vor 2 Tagen
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Mietpreisbremse und
betont den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Für
Investoren bedeutet das: Regulatorische Eingriffe in Bestandsmieten
sind verfassungsrechtlich abgesichert – und bleiben ein zentraler
Faktor in der Strategieplanung bis mindestens 2029.

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