Darf mein Mieter einfach mit Aufschlag untervermieten?
vor 1 Monat
Neues BGH Urteil bringt Klarheit
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Beschreibung
vor 1 Monat
Viele Eigentümer kennen diese Situation: Der Mieter ist plötzlich
länger weg – Ausland, Jobwechsel, neue Beziehung – und auf einmal
wohnt jemand ganz anderes in der Wohnung. Grundsätzlich ist
Untervermietung erlaubt. Aber: Sie ist kein Geschäftsmodell.
länger weg – Ausland, Jobwechsel, neue Beziehung – und auf einmal
wohnt jemand ganz anderes in der Wohnung. Grundsätzlich ist
Untervermietung erlaubt. Aber: Sie ist kein Geschäftsmodell.
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