Wertsicherung ab 2026: Warum Indexanpassungen nur noch am 1. April möglich sind – und was das für Hausverwaltungen bedeutet

Wertsicherung ab 2026: Warum Indexanpassungen nur noch am 1. April möglich sind – und was das für Hausverwaltungen bedeutet

Neue Gesetzeslage, neue Stichtage, neue Vorschreibungen: So vermeiden Sie Chaos bei Abrechnung, Cashflow und Kommunikation
17 Minuten
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Wissenswertes für Immobilienbesitzer, Wohnungs-Eigentümer, Mieter und Verwaltungen

Beschreibung

vor 1 Woche

Ab 1. Jänner 2026 gelten neue Regeln für die Wertsicherung in
Wohnungsmietverträgen. Der größte Praxis-Haken: Indexanpassungen
dürfen nicht mehr mit 1. Jänner wirksam werden, sondern nur noch
einmal jährlich mit 1. April. Das hat vielerorts zu korrigierten
Vorschreibungen, Rückfragen von Mieter:innen und zusätzlichem
Aufwand in der Verwaltung geführt. Außerdem wird Inflation bis 3
% voll berücksichtigt, darüber hinaus nur zur Hälfte
weitergegeben – je nach Mietzinsart kommen zusätzliche
Deckelungen dazu.

Weiterführende Informationen unter
https://www.kager-knapp.at/
Feedback gerne per mail an office@kager-knapp.at

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