Gesetz über die Förderung von kulturellen Angelegenheiten und Spitalförderung

Gesetz über die Förderung von kulturellen Angelegenheiten und Spitalförderung

vor 2 Monaten
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Beschreibung

vor 2 Monaten
Der Freiburger Grosse Rat hat die Totalrevision des Gesetzes über
die Förderung von kulturellen Angelegenheiten angenommen. Die
Beiträge werden somit von 16.70 Franken auf 30 Franken pro
Einwohner fast verdoppelt. Was dies bedeutet sagen uns auch
kulturelle Veranstalter. Das Thema Spitäler sorgt im Kanton
Freiburg seit Jahren für viele Diskussionen. Derzeit steht die
Freiburger Spitalplanung im Mittelpunkt. Sie legt fest, welche
Spitäler und Kliniken künftig Freiburger Patientinnen und Patienten
behandeln dürfen. Diese Planung geht nun in die Vernehmlassung.
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