Datenschutz beim KI-Meeting-Transkript - Carolin Loy im Datenschutz Talk
Wie transkribiert man Meetings mit KI datenschutzkonform? Welche
Rechtsgrundlage gilt (berechtigtes Interesse vs. Einwilligung)? Was
muss man zur DSGVO, § 201 StGB und Praxis-Umsetzung wissen?
Antworten & Tipps im Podcast!
52 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Woche
In dieser Themenfolge des Datenschutz Talk Podcasts spricht Heiko
Gossen mit Carolin Loy, Bereichsleitung Digitalwirtschaft &
Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz beim Bayerischen Landesamt für
Datenschutzaufsicht, über die Herausforderungen automatisierter
KI-Transkription und Zusammenfassung von Meetings – live oder
nachträglich. Im Fokus stehen zentrale datenschutz- und
strafrechtliche Fragestellungen: - Welche Rechtsgrundlagen kommen
für die Transkription in Frage – berechtigtes Interesse oder
Einwilligung nach Art. 6 DSGVO? - Wie definiert man Zweck und
Erforderlichkeit datenschutzkonform? - Welche Erwartbarkeits-,
Informations- und Transparenzpflichten gelten für Teilnehmer? - Wie
steht das Ganze im Verhältnis zum § 201 StGB („Verletzung der
Vertraulichkeit des Wortes“)? - Was sollte man bei Speicherung,
Löschfristen und Zusatzfunktionen (z. B. Zusammenfassungen, To-Dos)
beachten? Carolin Loy zeigt praxisnah auf, wie Unternehmen und
Organisationen die datenschutz- und strafrechtlichen Risiken
minimieren, richtige Informierungsprozesse gestalten und
dokumentieren können. Der angesprochene Beitrag von Arne Klaas und
Eren Basar findet sich hier:
https://www.unternehmensstrafrecht.de/ki-transkription-und-%C2%A7-201-stgb/
Praxis-Tipp: Schon bei der Einladung informieren und bei
Beschäftigten interne Leitlinien/Betriebsvereinbarungen nutzen, um
Transparenz und Freiwilligkeit zu sichern.
Gossen mit Carolin Loy, Bereichsleitung Digitalwirtschaft &
Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz beim Bayerischen Landesamt für
Datenschutzaufsicht, über die Herausforderungen automatisierter
KI-Transkription und Zusammenfassung von Meetings – live oder
nachträglich. Im Fokus stehen zentrale datenschutz- und
strafrechtliche Fragestellungen: - Welche Rechtsgrundlagen kommen
für die Transkription in Frage – berechtigtes Interesse oder
Einwilligung nach Art. 6 DSGVO? - Wie definiert man Zweck und
Erforderlichkeit datenschutzkonform? - Welche Erwartbarkeits-,
Informations- und Transparenzpflichten gelten für Teilnehmer? - Wie
steht das Ganze im Verhältnis zum § 201 StGB („Verletzung der
Vertraulichkeit des Wortes“)? - Was sollte man bei Speicherung,
Löschfristen und Zusatzfunktionen (z. B. Zusammenfassungen, To-Dos)
beachten? Carolin Loy zeigt praxisnah auf, wie Unternehmen und
Organisationen die datenschutz- und strafrechtlichen Risiken
minimieren, richtige Informierungsprozesse gestalten und
dokumentieren können. Der angesprochene Beitrag von Arne Klaas und
Eren Basar findet sich hier:
https://www.unternehmensstrafrecht.de/ki-transkription-und-%C2%A7-201-stgb/
Praxis-Tipp: Schon bei der Einladung informieren und bei
Beschäftigten interne Leitlinien/Betriebsvereinbarungen nutzen, um
Transparenz und Freiwilligkeit zu sichern.
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