3 Jahre Wissensvorsprung mit dieser Folge! Den guten alten gelben Schein gibt`s noch - wieder!

3 Jahre Wissensvorsprung mit dieser Folge! Den guten alten gelben Schein gibt`s noch - wieder!

18 Minuten

Beschreibung

vor 3 Monaten

„Den guten alten gelben Schein gibt’s noch –
wieder!“


In dieser Folge klären wir eine der aktuell wichtigsten Fragen
rund um die Arbeitsunfähigkeit in Deutschland:



Warum der „gute alte Krankenschein“ trotz eAU weiter eine
entscheidende Rolle spielt – und warum Arbeitgeber ihn wieder
brauchen.





Seit der Einführung der elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erhalten Arbeitgeber nur
noch stark reduzierte Informationen: kein Datum, keine
Praxisdaten, keine Behandlungsangaben – und
damit keine Möglichkeit mehr, Plausibilität oder
Logik einer Arbeitsunfähigkeit zu prüfen.


Das führt zu massiven Unsicherheiten bei der Entgeltfortzahlung
und zu Streitfällen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer
belasten.


Gemeinsam mit Richtern, Professoren und Fachanwälten für
Arbeitsrecht – im Rahmen der Advents-Netzwerktagung– wurde
eine Lösung erarbeitet, die
sowohl rechtskonform als
auch praxisnah ist:


 Arbeitgeber dürfen keine zusätzliche Papier-AU
verlangen.
 Aber sie dürfen – und müssen – die gesetzlich
zwingende Patientenfassung verlangen, die der Arzt dem
Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1a EFZG auf Aufforderung aushändigen
muss.


Damit kehrt der „Schein“ zurück:
Nicht zusätzlich – sondern als gesetzlicher Bestandteil
des AU-Nachweises.





In der Folge geht es darum:




Welche Informationen Arbeitgeber früher hatten




Welche Daten heute fehlen




Warum die eAU keinen eigenen Beweiswert besitzt






§ 5 EFZG unverändert – keine Regel zur Form des Nachweises




Beweiswert der AU-Bescheinigung (BAG-Rechtsprechung)




Warum die eAU lediglich ein technischer Übermittlungskanal
ist




Darf der Arbeitgeber eine Papierbescheinigung verlangen?











Du hast Fragen oder brauchst Unterstützung bei der Gestaltung
deiner Arbeitsverträge, Dienstanweisungen oder im Umgang mit
eAU-Konflikten?


Melde dich gerne bei mir unter info@kanzlei-wulf.de
oder besuche www.kanzlei-wulf.de.


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