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Beschreibung
vor 2 Monaten
In dieser Folge Freispruch bespricht Boris Etter, Fachanwalt SAV
Strafrecht, anhand der Hauptverhandlung des Urteils GG 250 130
des Bezirksgerichts Zürich vom 28. Januar 2026 (nicht
rechtskräftig, es gilt selbstverständlich gegenüber Sanija Ameti
die Unschuldsvermutung) den Tatbestand von Art. 261 StGB «Störung
der Glaubens- und Kultusfreiheit». Diejenigen Massenmedien,
welche echte Gerichtsberichterstattung betrieben haben (andere
haben den Prozess für politische Propaganda benutzt), übersahen
mehrheitlich spannende rechtliche Fragestellungen.
Viel Spass beim Zuhören!
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