Niedersachsens Landesjagdgesetz verbietet die Baujagd nur am Naturbau
Stellungnahme zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes
16 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Monat
Gegen Ende November hatten wir Gelegenheit im Rahmen der
Verbandsanhörung zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes
eine Stellungnahme abzugeben.
Wir haben uns in diesem Rahmen u.a. für einen verpflichtenden
Einsatz von Wärmebilddrohnen bei der Rehkitzrettung eingesetzt.
Denn alle anderen Maßnahmen der Kitz- und Wildtierrettung im
Vorfeld von Erntemaßnahmen haben sich als nicht ausreichend
praktikabel erwiesen.
Der Einsatz von Hunden bei Drückjagden sollte restriktiv so
erfolgen, dass dabei ausschließlich kleinere Hunderassen
eingesetzt werden. Hochläufige Hunde neigen verstärkt zur Bildung
von Hundemeuten und zum Hetzen und Reißen des Wildes.
Hunderassen, die lautlos jagen, sind für eine waidgerechte Jagd
nicht geeignet. Durch das lautlose Jagen wird die Fluchtchance
des Wildes erheblich eingeschränkt. Der Einsatz stumm jagender,
wildscharfer und schneller Hunde erfüllt den Tatbestand der
verbotenen Hetzjagd und verstößt auch gegen die Grundsätze der
Waidgerechtigkeit.
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