Corona-Hilfen: Rückforderung wg. Beihilferechtsverstoß - gilt doch ein Vertrauensschutz? Argumente gegen die NRW-Rechtsprechung
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vor 1 Tag
Dennis Hillemann auf LinkedIn:
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Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge, die am 12.1.2026 erscheint, erklärt Dennis
Hillemann, wie der NRW-Rechtsprechung zu der
Beihilferechtswidrigkeit der Corona-Hilfsprogramme mit dem
Gedanken des Vertrauensschutzes auch nach europäischem Recht
entgegengetreten werden könnte.
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