EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen als Symptom eines strukturellen Demokratiedefizits
Die Europäische Union versteht sich als Rechtsgemeinschaft. Doch
gerade dort, wo sie besonders entschlossen handelt, wird diese
Selbstbeschreibung brüchig. Die Sanktionspraxis gegenüber
Einzelpersonen zeigt exemplarisch,
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vor 2 Monaten
Die Europäische Union versteht sich als Rechtsgemeinschaft. Doch
gerade dort, wo sie besonders entschlossen handelt, wird diese
Selbstbeschreibung brüchig. Die Sanktionspraxis gegenüber
Einzelpersonen zeigt exemplarisch, wie politischer Durchgriff
schrittweise rechtsstaatliche Sicherungen verdrängt. Die
Europäische Union leidet nicht primär an mangelnder Zustimmung,
sondern an einer institutionellen Struktur, in der zentrale
Entscheidungen außerhalb von demokratisch legitimierten Verfahren
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